Erbengemeinschaft, Immobilie und Betreuungskosten
18.04.2010 14:17 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Mein Vater errichtete 1967 auf einem etwa 1300qm großen Grundstück ein zweigeschossiges Einfamilienhaus (nachfolgend Altbau). 1991 wurde das Grundstück geteilt (450qm / 850qm) und das kleinere, neu entstandene Grundstück mir als Schenkung übertragen. Auf diesem Grund errichtete ich 1992 ein Einfamilienhaus als Anbau zum bestehenden Altbau (nachfolgend Neubau).
2008 verstarb mein Vater (meine Mutter bereits 1989) und hinterließ meinem Bruder und mir den Nachlass zu gleichen Teilen. In seinem Testament bestimmte er mit Teilungsanordnung, dass der Altbau in 2 Wohnungen aufzuteilen ist (jeweils ca. 80qm), wobei er das OG meinem Bruder, das UG mir zusprach. (Das UG wird mit einer zu schaffenden Durchgangstür mit dem Neubau verbunden). Mein Vater bestimmte keine Testamentsvollstreckung. Er verfügte weiterhin, dass die erben ihre jeweiligen Immobilienanteile auch nach der Teilung und Auseinandersetzung nur im gegenseitigen Einvernehmen veräußern, belasten oder verkaufen dürfen.
Die Teilung der Immobilie erfordert einige Investitionen, um die baurechtlich notwendige Abgeschlossenheit zu erlangen, ist aber mit vernünftigem Einsatz machbar. Der notarielle Teilungsvertrag ist bereits im Entwurf vorhanden, aber noch nicht unterzeichnet. Das übrige Vermögen und die Nachlass-Gegenstände sind bereits auseinandergesetzt. Grundsätzlich besteht bzgl. der Immobilienteilung zwischen meinem Bruder und mir kein Dissens und es gibt keine weiteren Geschwister oder Verwandte. Aktuell befindet sich die Immobilie also im Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft.
Nun ist mein Bruder (55) allerdings schon seit Jahren psychisch erkrankt und erlebte durch den Tod meines Vaters einen starken Krankheitsschub. Ende 2009 musste er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, nach nun 6-monatigem Aufenthalt dort ist er derzeit in einer einschlägigen Reha-Klinik untergebracht. Er steht unter gesetzlicher Betreuung, wobei ich für die Aufgabenkreise Vermögenssorge etc. bestellt bin. Obwohl durchaus Chancen bestehen, ihn zukünftig ambulant zu versorgen besteht doch die Gefahr, dass er dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden muss. Da die entstehenden Kosten seine Rente deutlich übersteigen, ist abzusehen, wann sein Barvermögen aufgebraucht sein wird.
Da nun in einem solchen Fall die Sozialbehörden möglicherweise versuchen werden, den Immobilienteil meines Bruders zu „versilbern" und ich dies naturgemäß zu verhindern suche, stellen sich folgende Fragen:
1. Ist es sinnvoll, die Erbauseinandersetzung aufzuschieben, da eine ungeteilte Erbengemeinschaft i.d.R. ein Verwertungshindernis darstellt ?
2. Kann mein Bruder für den Fall der Auseinandersetzung seinen Immobilienanteil mit dem Verweis auf Schonvermögen schützen, auch wenn er dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt ?
3. Sollte mein Bruder vor mir sterben und, da er keine Angehörigen hat, der Immobilienanteil an mich fallen, können die Sozialbehörden dann im Zuge der Erbenhaftung mich zur Begleichung evtl. aufgelaufener Kosten heranziehen ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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