Frage geschrieben am 14.03.2010 11:27:44
Erbe von Tante aus USA
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1713Sie wohnte im staat Washingon.
Ich bin als Erbe eingesetzt, kann ich das Geld auch gleich auf meine Geschwister transferieren lassen zu gleichen teilen, damit wir Steuern sparen können?
Antwort geschrieben am 14.03.2010 11:48:02 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 281
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen für das Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Hiernach kann die USA Steuern auf den Todesfall unter anderem dann erheben, wenn der Erblasser in den USA wohnhaft war oder sich im Nachlass Immobilien befinden (vgl. Art. 9 ErbSt-DBA-USA-Dtl.). Die USA erhebt auf den Nachlass eine sog. „federal estate tax“. Anders als die deutsche Erbschaftsteuer werden nicht die Begünstigten, sondern der Nachlass selbst besteuert (sog. Nachlasssteuer). Daneben erheben einige Bundesstaaten separate Erbschaftssteuern.
Diese Steuern können unter Umständen auf Antrag auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden.
Als Neffe sind Sie in Steuerklasse 2 und haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
In Abhängigkeit von der Erbmasse sind ab 1.1.2010 Steuersätze zwischen 15 und 30% (bis 6.000.000 Euro) fällig.
Nach Ihren Angaben sind nur Sie offenbar der Erbe, daher spielt eine Weiterleitung an die Geschwister keine Rolle.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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