Erbe unterschlagen
| 17.02.2011 21:55 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Dennis Meivogel
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Im Mai 2001 ist meine Mutter nach langer schwerer Krankheit gestorben. Kurz danach erwähnte mein Vater, dass es wohl ein Testament gibt, in welchem mir als Sohn das Haus inkl. Grundstück zugesprochen wurde und mein Vater das Wohnrecht behält. Im Grundbuch ist nur meine Mutter eingetragen.
Bis zum heutigen Tag habe ich keinen Einblick in dieses Testament erhalten, welches wohl nur bei meinem Vater hinterlegt ist. Es gab auch keinen Pflichtteil für mich (ich bin der einzige Sohn). Aus Piätätsgründen viel es mir immer schwer, diese Thema anzusprechen. Ich habe meinen Vater zweimal darauf angesprochen – ohne Erfolg. Inzwischen ist das Verhältnis zu meinem Vater aus diesem und anderen schwerwiegenden Gründen absolut gestört.
Die heutige Situation ist, dass mein Vater in diesem Haus lebt, welches aber nach wie vor meiner (toten) Mutter laut Grundbuch gehört – was ja kein Zustand sein kann. Inzwischen bin ich bereit gerichtlich und mit Hilfe eines Anwaltes dagegen vorzugehen.
Meine Fragen sind nun:
Was kann ich nach ca. 10 Jahren noch machen ?
Steht mir noch ein Erbe / Pflichtteil zu ?
Ich kann die Existenz eines Testamentes nicht nachweisen – wie kann ich Druck ausüben, dass mein Vater mir Einsicht gewährt ?
Ist eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Betrug sinnvoll ?
Was passiert mit Haus und Grundstück, da meine verstorbene Mutter seit 10 Jahren als Eigentümerin im Grundbuch steht ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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