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Frage geschrieben am 20.01.2012 12:36:50

Erbe des Enkels

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 553
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 308 weitere Antworten zum Thema Erbe.
Sachverhalt

Bin bei der Oma aufgewachsen wie ein eigens Kind(Oma ist letztes Jahr gestorben).Es gibt 2 Kinder der Oma(Mutter und Onkel)(Onkel ist gestorben letztes Jahr))
Meine Eltern haben mich immer abgelehnt als Tochter.Jetzt ist meine Oma gestorben(die eine Mutter für mich war) und es gibt ein Haus als Erbe.Mein Onkel hat keine leiblichen Kindern.
Da ich weis das meine Eltern sehr in Geld schwimmen und ich mit meinen Kindern Marmeeladebrot essen muss,ist meine Frage habe ich irgendwelche Rechte oder eunen Anspruch zum Teil auf das Erbe oder erst nach dem Ableben meiner Eltern.

Bitte um Antworten


Antwort geschrieben am 20.01.2012 13:05:17
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ob Sie einen Anspruch auf das Erbe haben, hängt von den jeweiligen Verwandtschaftsverhältnissen ab (Rangfolgen der Erben).

Zu den erben der ersten Ordnung gehören ausschließlich die Abkömmlinge der verstorbenen Person, also die Kinder, Enkel und Urenkel.

Wenn allerdings noch Ihre Mutter erbt, schließt sie Ihre Erbschaft aus, da Sie erst dann erben, wenn Ihre Mutter verstirbt.

Es tut mir leid, wenn ich Ihnen keine positivere Antwort geben konnte.

Allerdings sollten Sie nachforschen, ob es nicht ggf. ein Testament gibt, welches die von mir beschriebene gesetzliche Folge abändert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de

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