Erbe aus Wohnung räumen
| 16.07.2012 16:10 |
Preis: 25,00 € |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Jahr 2010 verstarb meine Großmutter und im Jahr darauf (2011) mein Großvater.
Beide haben als alleinigen Erben meinen Vater eingetragen, der andere Sohn erhielt nichts. Dieser andere Sohn wohnte im Haus meiner Großeltern und nach deren Tod ging das Haus in seinen Besitz über, da sie ein lebenslanges Wohnrecht hatten.
Ein Großteil der Besitztümer konnte noch aus der Wohnung meiner Großeltern geräumt werden, bevor der andere Sohn, dem das Haus nun ganz gehört, die Schlösser ausgetauscht hat.
Da das Verhältnis zu dieser Person und seiner Frau nun alles andere als gut ist, bestand auch danach erstmal keine weitere Möglichkeit, an übriges Erbgut heranzukommen. Dabei handelt es sich um einige Kisten, die im Keller lagern.
Nun ist es vllt ein Jahr später, etwas spät darüber nachzudenken, aber ich würde sehr gerne diese letzten Kisten aus der Wohnung noch haben. Es handelt sich dabei um Kleinzeug, wie Weihnachtsdekoration oder Kochbücher.
Meine Frage ist nun, ob es auch ein Jahr nach dem Tod des Großvaters noch möglich ist, an das Erbgut heranzukommen.
Und dann ist es wohl wahrscheinlich, dass falls wir diese letzten Kisten noch holen dürfen, er uns nicht reinlässt. Welche Möglichkeit besteht dann, an das Erbgut (also ein oder zwei Kisten) heranzukommen?
Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus.
-- Einsatz geändert am 16.07.2012 16:14:34









