Erbe/ Pflichtteilsergänzungsanspruch
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
1997 verstarb unser Vater. Es gibt ein „Berliner Testament". Alleinerbe ist unsere Mutter. Nacherben zu gleichen Teilen sollen die beiden Söhne sein.
1998 wurde der jüngere Sohn mit nicht unerheblichen Schenkungen bedacht. Der ältere Sohn begehrte daraufhin Auskunft von der Mutter über das vorhandene Vermögen.
Das Vermögen seitens des Vaters wurde Anfang 1998 mit ca. 168.000,00 Euro angegeben. Der ältere Sohn bekam einen Pflichtteil in Höhe von ca. 16.000,00 Euro ausgezahlt.
2008 verstarb die Mutter. Der jüngere Sohn teilte dem älteren Bruder mit, dass kein Vermögen mehr vorhanden sein soll.
Auf Grund anwaltlicher Beratung schlug der ältere Sohn die Erbschaft aus, damit ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden konnte.
Der jüngere Sohn wurde im August 2008 anwaltlich aufgefordert Auskunft über den verbleib des Vermögens zu erteilen. Die Auskunft erfolgte nicht und es wurde im Oktober 2008 eine Auskunftsklage beim Landgericht eingereicht.
Durch das Landgericht wurde im Dezember 2008 ein Anerkenntnisurteil ausgesprochen, zur Erteilung der Auskunft über die Empfänge und die Höhe der Schenkungen der verstorbenen Mutter innerhalb der letzten 10 Jahre vor ihrem Tod.
Dem älteren Sohn sind Schenkungen an dem jüngeren Bruder und auch an seine drei Söhne bekannt. Z.B. ein Haus, Auto, regelmässige und erhebliche Geldzuwendungen. Es gibt ausreichend Personen die von den Schenkungen wissen.
Die Mutter lebte in sehr, sehr bescheidenen Verhältnis, bezog eine Witwen-Pensionsrente und eine eigene Rente in einer Gesamthöhe von ca. 1500,00 Euro. Vor ihrem Tod war auf dem Girokonto ein Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro vorhanden. Ein Sparbuch auf ihren Namen, in unbekannter Höhe, war ebenfalls vorhanden. Der älteste Sohn des jüngeren Bruders spricht von einer ihm bekannten Gesamtsumme in Höhe von 240.000,00 Euro.
Der Anwalt des älteren Sohnes sagt nun er muss Zeugen und Nachweise für die Schenkungen erbringen. Das hat er getan, doch der Anwalt wird nicht richtig aktiv. Eine Kostenrechnung kommt Anfang Januar 2009 mit dem Nachsatz: Im übrigen bleibt im Hinblick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Bruders abzuwarten, ob er zur Erstattung der Kosten überhaupt in der Lage ist.
Das alles stimmt mich als Mandant sehr nachdenklich und ich fühle mich nicht gut vertreten.
Was ist zu tun?
Pflichtteilsergänzungsanspruch









