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Frage geschrieben am 15.12.2011 13:51:13

Erbe Haus / Streitigkeiten über Wert

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 760
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns liegt folgender Fall vor:
Mein Bruder und ich haben das Haus meiner Oma ja zur Hälfte geerbt. Der eine Teil des Hauses ist vermietet, der andere Teil wird von meinem Bruder bewohnt, dieser zahlt ebenfalls weiterhin Miete bis die Sache geklärt ist.
Mein Bruder möchte gern das Haus übernehmen und mich auszahlen. Da eine Finanzierung notwendig ist, hat er sich diezbezüglich schon bei einer Bank informiert. Diese haben ihm eine Wertermittlung von einem internen Gutachter der Bank zum Preis von 500 EUR angeboten. Wenn die Finanzierung tatsächlich von dieser Bank gemacht wird, erhalten wir diese Summe zurück. Ich stimmte ebenfalls zu und wir beide waren bei dem Termin zur Wertermittlung anwesend. Als diese Wertermittlung kam, und ich muss sagen, es waren diverse Abschläge, Altersabschlag, Sicherheitabschlag für die Bank, hinterlegt, kam ein Wert von 120.000,00 heraus. Für mich war das aber alles plausibel und in Ordnung. Meinem Bruder war dieser Wert viel zu hoch und er zweifelte den Wert an. Er hat nun, ohne mein Wissen und Beisein, ein weiteres Gutachten eines IHK-Gutachters in Auftrag gegeben. Ich war nicht bei dem Termin im Haus dabei. Mein Bruder hat mir dann ebenfalls eine Ausfertigung dieser Ermittlung zukommen lassen. Dieser Gutachter hat einen Wert von 85.000,00 EUR ermittelt. Nur wurden hier von meinem Bruder Dinge verschwiegen, bzw. nicht wie unsere Absprache war, eingehalten. Z.B. dass die Stromleitungen im Untergeschoss 2009 erneuert wurden hat er nicht erwähnt. Ich möchte das Gutachten so nicht akzeptieren. Mittlerweile sind wir fast so weit den nächsten Schritt vor Gericht zu gehen. Ich habe ihm vorgeschlagen den Mittelwert beider Gutachten zu nehmen und würde nur eine Summe von 50.000 EUR verlangen, anstatt die 60.000 EUR. Mein Bruder besteht aber komplett auf seine Ermittlung und möchte mir daher nur die 42.500 EUR zahlen.
Falls wir wirklich vor Gericht gehen, wie wird der Richter die Sache regeln bzw. besteht die Möglichkeit dort nochmals ein unabhängiges Gutachten von einem IHK-Gutachers anfertigen zu lassen? Oder nimmt der Richter auch den Mittelwert beider Gutachten? Ich bedanke mich für Ihre Ratschläge


Antwort geschrieben am 15.12.2011 14:28:24
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

IHK Gutachten haben per se einiges Gewicht vor Gericht. Allerdings haben Sie die Möglichkeit gegen das Gutachten bzw. die Höhe des ermittelten Wertes (neue) Argumente vorzubringen, um das Gutachten anzugreifen und zu erschüttern, insbesondere wenn wertbildende Merkmale (neue Leitungen) bei der Bewertung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden. Bei jedem Gutachten muss der Gutachter auch darlegen, wie er auf den Wert gekommen ist.
Hier nimmt der Richter nicht den Mittelwert zwischen den beiden Gutachten, sondern macht sich neben den Gutachten selbst ein Bild von der Immobilie.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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Telefax: 089-594187
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