Erbbaurecht in der Familie
21.03.2011 12:15 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mein Sachverhalt. Vor ungefähr einem halben Jahr wurden mein Mann und ich von meinem Vater angesprochen ob wir nicht über einen Hausbau nachdenken wollen, er würde uns dies bzgl. unterstützen. Nach der Suche haben wir nun ein Grundstück + Neubau gefunden und wollen dies auch in nächster Zeit in Angriff nehmen. Die Firma bietet dies aus steuerlichen Gründen in 3 verschiedenen Verträgen an, Grundstück, Ingenieur-Leistungen und Hausbau. (Noch keine Verträge abgeschlossen)
Jetzt soll die Hilfe meines Vaters wie folgt aussehen:
Er möchte das Grundstück kaufen. Dieses soll nach einigen Jahren als Schenkung oder als vorzeitiges Erbe an mich über gehen. Insbesondere möchte er dies so machen um eine Vorsorge für mich zu schaffen im Falle einer Scheidung.
Da wir aber auch einen zinslosen Kredit von den Eltern meines Mannes beziehen wollen und diese nicht möchten das meinem Vater alles gehört, haben wir an ein Erbbaurecht gedacht.
Nun die Fragen hierzu:
Sind Erbbauzinsen rechtlich vorgeschrieben oder bleibt es dem Grundstückseigentümer überlassen ob er diese beziehen will?
Muss das Erbbaurecht dann direkt bei Gundstückskauf festgelegt werden?
Erlischt es automatisch wenn das Grundstück auf mich über geht?
Gibt es alternativen zum Erbbaurecht?
Können sie mir noch wichtige Details nennen die man bei Erbaurecht beachten muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.









