Erbausschlagung - Beerdigungskosten
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Erbrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Fragen muss ich erst einige Hintergrundinformationen vorausschicken:
Mein Vater starb letztes Jahr Anfang Oktober. Erst im Februar 2006 habe ich dies durch ein Schreiben des Sozialamtes sowie einer Rechnung der Stadtverwaltung/Friedhofsstelle erfahren, denn so lange dauerte es, bis sie mich gefunden hatten.
Meine Eltern trennten sich, als ich noch ein Baby war, die Scheidung erfolgte ca. 3 Jahre später. Mein Vater hat nie Kontakt mit mir aufgenommen, d.h. ich kenne ihn nicht. Ich habe und hatte nie Kontakt, weder zu ihm, noch zu seinen 3 Geschwistern (also meinen TAnten und Onkeln, die ich ebenfalls nicht kenne). Ich wußte also 28 Jahre lang (so alt bin ich) absolut nichts von meinem Vater, keine Adresse, gar nichts. Weitere Kinder hat mein Vater offensichtlich nicht.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass er verstorben sei. Offenbar lebte er in den letzten Jahren von Sozialhilfe und hatte Schulden.
Ich habe gleich als erstes beim Notar das Erbe ausgeschlagen, da keine Erbmasse vorhanden ist (laut Aussage des Amtsgerichtes, dass für meinen Vater zuständig war). Es existieren Forderungen von verschiedenen Seiten, u. a. hat das Sozialamt eine offene DArlehnsschuld sowie diverse Inkassobüros.
Durch die Erbausschlagung bin ich für diese Schulden nicht haftbar - ist das soweit richtig?
Das Erbe musste ich auch für meine Tochter ausschlagen (der nächste lebende NAchkomme), sonst müsste diese haften.
Soweit die Vorgeschichte. Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Ich bekam von der Stadtverwaltung eine Rechnung, und wurde aufgefordert, die Bestattungskosten zu übernehmen. Mein Vater erhielt ein Sozialgrab, für das ich als Nachkomme die Kosten tragen soll.
Die Bestattungskosten belaufen sich auf knapp 2000 Euro. Die Stadtverwaltung teilte mir mit, ich müsste diese auf jeden Fall zahlen, da ich hierzu gesetzlich verpflichtet wäre. Notfalls müsste ich es in Raten zahlen.
Nun meine Fragen:
1. Ich bin ledig, lebe aber mit dem VAter meines Kindes in eheähnlicher Gemeinschaft. Die letzten 3 Jahre war ich im Erziehungsurlaub, hatte also kein Einkommen. Dann folgten knapp 6 Monate Arbeitslosigkeit (bedingt durch den Erziehungsurlaub) und seit Januar 2006 bin ich wieder halbtags erwerbstätig.
Zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters verfügte ich also über kein bzw. nur ein geringes Einkommen. Bin ich trotzdem verpflichtet, die BEstattungskosten zu übernehmen? Zählt da das Einkommen meines Lebensgefährten dazu? Müsste er mich unterstützen und die Kosten übernehmen?
2. Mein Notar sagte mir, in § 1615 ABs. 2 BGB stände, ich wäre nicht unterhaltspflichtig gewesen (wenn ich Kenntnis von meinen Vater gehabt hätte), d. h. ich müsste auch für die Beerdigungskosten nicht aufkommen. Stimmt das?
3. Die Stadtverwaltung teilte mir mit, dass man beim Sozialamt, dass für meinen Vater zuständig war, einen Antrag stellen könnte, dass das Sozialamt die BEstattungskosten übernehmen soll. Die Frist für diesen Antrag ist jedoch 2 Monate nach dem Tod der betreffenden Person. Da ich zu diesem Zeitpunkt aber noch nichts vom Tod meines Vaters wußte, konnte ich die Frist unmöglich einhalten.
Muss das Sozialamt die Kosten tragen?
4. Ich habe gelesen, dass ich als Nachkomme auch ein Anrecht darauf habe, dass die Kosten der Bestattung vom Sozialamt übernommen werden. Ist dies richtig?
5. Wie sieht es mit den Geschwistern meines Vaters aus? Gibt es eine Möglichkeit, auch sie zur Zahlung der Bestattungskosten heranzuziehen bzw. von ihnen zu verlangen, sich zumindest an den Kosten zu beteiligen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen, mein Fall ist sicherlich nicht ganz einfach.
Freundliche Grüße
Erbausschlagung Beerdigungskosten








