Erbauseinandersetzung aufgrund Handlungsvollmacht verbindlich?
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ich würde Sie gerne um Ihre Einschätzung und Ihren Rat in folgendem Fall bitten:
Meine Mutter verstarb ohne Testament im September 2011
Mein Bruder löste den Hausstand auf und erledigte einvernehmlich alle damit verbundenen Dinge, auch die Beerdigung, die Wohnungsrückgabe usw.
Bis auf das Mietkautionssparbuch (welches zur Zeit noch nicht freigegeben ist) sind alle Dinge abgewickelt.
Am 21.Dezember 2011 wurde ein entsprechender Erbschein beantragt und sofort ausgestellt,darin ist mein Bruder und ich je zur Hälfte als erben ausgewiesen.
Wir Geschwister vereinbarten, dass das Bankguthaben und das Mietkautionssparbuch der Mutter hälftig zu teilen sei.
Desweiteren, dass eine Schenkungssumme die mein Bruder vor vielen Jahren als "Vorgriff auf das Erbe" von der Mutter erhalten hatte nun von seinem Bankgeld-Anteil abziehen ist und ich ihm eine " Abschlagszahlung" anweisen habe.( Abschlagszahlung deshalb weil Mietkautionsbetrag noch offen, ebenso wie Bankgebühren und ggf. Zinsen)
Aufgrund des Erbscheins und einer entsprechenden Unterschrift seitens meines Bruders gegenüber der Bank wurde von dort am 21.12.2011 wie vereinbart die Kontoauflösung und die Auszahlung des Guthabens an mich in die Wege geleitet.
Am gleichen Tag trat ich in Vorleistung und wies die Abschlagszahlung an.
Mein Bruder stellte mir am 22.12.2011 eine handschriftliche Vollmacht aus, in der er mich nun auch schriftlich mit der Abwicklung der Erbauseinandersetzung betraute (inzwischen war klar, dass er selbst nur noch wenige Tage zu leben hatte)
er tat dies mit folgendem Wortlaut:
Vollmacht
in der Erbsache (es folgen Namen und Geburtsdatum der Mutter) erteile ich (es folgen Namen und Geburtsdatum meines Bruder) meiner Schwester(es folgen Namen und Geburtsdatum von mir) Handlungsvollmacht
Ort Datum und Unterschrift
Diese Vollmacht befindet sich im Original in meinen Händen
Am 23.12. errichtete mein Bruder ein Testament und benannte eine langjährige Freundin als Erbin.
Am 30.12.2012 übergab ich meinem Bruder aufgrund der "Endabrechnung" den noch offenen Betrag des halbem Mietkautonssparbuchs und des Schlusskontoauszugs der Bank in bar.
Wir waren uns einig, dass nun alles abgeschlossen sei.
Nun ist mein Bruder Anfang Januar verstorben und es zeichnet sich ab, dass seine Erbin mit dieser Regelung nicht einverstanden sein wird, insbesondere, da auf ungeklärte Weise keinerlei Unterlagen meines Bruders und meiner Mutter mehr in seiner Singel-Wohnung sind.(nur die Erbin hatte außer ihm einen Wohnungsschlüssel).
Nun meine Frage:
inwieweit ist damit die Erbauseinandersetzung in Sachen Mutter mit meinem Bruder verbindlich abgeschlossen?
und was ist ggf. noch zu beachten?
Kann die Erbin meines Bruders Forderungen an mich stellen und Auskunft,Unterlagen usw.verlangen?
(falls meine Schilderung zu ausführlich war bitte ich um Nachsicht)
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Ausführungen!
Trifft nicht Ihr Problem?
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