Erbauseinandersetzung - Schenkung Haus an Geschwisterteil - Mutter mit Wohnrecht
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe auf Veranlassung meiner Mutter durch einen beauftragten Notar einen "Erbauseinandersetzungsvertrag mit Auflassung" (zunächst im Entwurf) erhalten.
Es geht um die gewünschte Übertragung/Schenkung der Anteile meines Elternhauses (aktueller Schätzwert lt. Vertrag EUR 240.000), die nach dem Tod meines Vaters im Jahr 2001 zu je 1/6 auf mich und meine beiden Brüder und zu 3/6 auf meine Mutter übertragen wurden. Meine 71 Jahre alte Mutter möchte sich nun gern aus der (vor allem finanziellen) Verantwortung lösen und sämtliche Anteile (also ihre 3/6 und die je 1/6 von Sohn 2 und mir als Tochter) auf Sohn Nr. 1 übertragen (der mit seiner Ehefrau bereits in einer separaten Wohnung im Elternhaus wohnt). Hierbei würde sie lebenslanges Wohnrecht erhalten. Sohn 1 übernimmt also sämtliche Anteile, sowohl die von der Mutter, als auch die von den beiden Geschwistern im Rahmen einer Schenkung.
Sohn 1 wohnt bereits seit einigen Jahren im Haus, Sohn 2 und ich (Tochter) haben vor einigen Jahren von der Mutter als "Abfindung" jeweils EUR 24.000 erhalten, womit lt. Vertrag auch der so genannte Pflichtteil abgegolten sein soll.
Sohn 1 und Sohn 2 sind mit der von der Mutter vorgeschlagenen Regelung vollständig einverstanden. Ich, die Tochter, bin nicht einverstanden. Hintergrund: Mutter und Sohn 1 verstehen sich nicht besonders gut, obwohl sie unter einem Dach wohnen, es kommt ständig zu Streit. Meine Sorge liegt darin, dass sich meine Mutter mit der vollständigen Übergabe des Hauses völlig abhängig macht - meine Mutter würde sich im schlimmsten Fall im eigentlich "eigenen" Haus unerwünscht fühlen. Mit einer relativ kleinen Rente kann sie zwar anfallende Nebenkosten und ihren Lebensstandard weiterhin decken, sollte jedoch einmal Pflege notwendig sein, müsste sie auf jeden Fall wieder auf uns Kinder zurück greifen. Sie ist mit ihren 71 Jahren momentan mental und körperlich fit und selbständig. Ich habe Bedenken, dass sie ihre Selbständigkeit mit der Schenkung des Hauses völlig aufgibt. Mein Vater hat zu Lebzeiten das (schuldenfreie) Haus immer als "Altersvorsorge" betrachtet. Ich möchte nicht, dass meine Mutter diese Altersvorsorge zu Lebzeiten einfach so hergibt.
Welche Möglichkeiten gibt es, der Mutter zumindest einen Teil des Eigentums zu überlassen, ohne dass der Bruder dadurch Nachteile hat und die Mutter unüberschaubare Kosten/Pflichten?
Könnte ich z. B. mein Sechsel der Mutter sozusagen "als Sicherheit" übertragen (ich möchte dafür im Gegenzug kein Geld)? Welche Nachteile hätte dies für den übernehmenden Bruder, und welche Pflichten hätte damit meine Mutter? Wie würde sich dies erbrechtlich auswirken?
Ich hatte vorgeschlagen, einen Privatvertrag abzuschließen, dass sich Sohn 1 als Gegenleistung für die Schenkung zur Pflege der Mutter (bis zu einem vereinbarten Umfang) verpflichtet - dies möchte der Rest der Familie nicht. Es würde ausreichen, sich gegenseitig zu "vertrauen".
Ich hatte weiter vorgeschlagen, schriftlich festzulegen, dass meine Mutter z.B. Mieteinnahmen für die im Haus befindliche Einliegerwohnung zur Zahlung der Nebenkosten verwenden darf, um einen Teil ihrer Rente für die Altersvorsorge zurücklegen zu können. Auch dies wurde nicht akzeptiert.
Die Fronten sind inzwischen verhärtet, die Diskussionen drehen sich im Kreis. Ich verstehe, dass meiner Mutter die Unterhaltung des gesamten Hauses zuviel ist, finde aber mit meiner Familie keinen Kompromiss hinsichtlich der Absicherung der Mutter. Sohn 1, der das Haus übernehmen soll, will entweder 100 % oder gar nichts. Die Mutter will alles loswerden. Sohn 2 scheint alles recht zu sein, und mir als Tochter liegt letztendlich das Wohl der Mutter am Herzen. (Im Hinterkopf die Intention des Vaters, eben diese Immobilie als Altersabsicherung zu haben...)
Wie verhält man sich in einem solchen Fall "richtig"?
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