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Frage geschrieben am 03.06.2006 21:26:00

Eröffnung eines Radarwarner-Shops für Radarwarner, Laserstörer etc.

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3450
Ich möchte einen Radarwarner-Shop eröffnen. Man hört so viel Negatives. Strafbar soll es sein. Viele Durchsuchungen soll es deshalb schon gegeben haben. Im Internet finde ich aber nun in Deutschland viele Radarwarner-Shops und bloß eine Owi-Vorschrift, 75 Euro und 4 Flensburg-Punkte.

Steht einer Eröffnung eines Radarwarnershops in Deutschland etwas dagegen oder darf man damit Handel betreiben? Was kann mir passieren? Gesetzesverstoß?


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Diese Antwort ist vom 3.6.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.06.2006 22:36:52
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.

Richtig ist, dass die Benutzung der genannten Geräte in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit darstellt und der Einzug der Geräte durch die Polizei erfolgen kann.

Dennoch ist bislang der Erwerb bzw. der Besitz solcher Gerätschaften nicht verboten, ebenso der Verkauf. Es gibt zwar entsprechende Bestrebungen, aber bislang hat sich von Seiten des Gesetzgebers diesbezüglich noch nichts getan.

Sie können also Radarwarner verkaufen, müssen aber jedenfalls darauf hinweisen, dass die Nutzung dieser Geräte in Deutschland unter Strafe steht.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und steh im Rahmen der Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt



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