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Frage geschrieben am 04.01.2012 20:47:18

Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenfahrt durch Führerscheinstelle

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1100
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Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Ende Oktober 2011 wurde ich in einer Verkehrskontrolle positiv auf den Konsum von Metamphetamin getestet. Es wurde eine Blutentnahme veranlasst.

Bei einer weiteren Kontrolle Ende November war zwar der Urintest positiv, allerdings wies der Bluttest eine Konzentraion von 5 ng/ml Amphetamin auf. Das Verfahren wurde eingestellt.

Vergangene Woche kam der Strafbefehl. Ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld. Für den Besitz noch zusätzlich eine Geldstrafe, gegen die ich aber in der Höhe der Tagessätze Einspruch eingelegt habe.

Heute kam der Brief der Führerscheinstelle.
Darin heißt es

"...Blutuntersuchung ergab einen Wert von 15 ng/ml Amphetamin und 190 ng/ml Methamphetamin"

"...nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet. ... Die Fahrerlaubnis muss Ihnen deshalb umgehend entzogen werden"

Frage 1: Ist die Fahrerlaubnis damit ab diesem Moment bereits erloschen? Oder erst mit Abgabe des Führerscheins?

Weiterhin:

"Sie erhalten hiermit Gelegenheit sich bis spätestens 11.01.2012 zur geplanten Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Abererkennung des Nutzungsrechts schriftlich oder zur Niederschrift zu äüßern"

Zur Vermeidung einer kostenpflichtigen Entziehung soll ich freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Frage 2: Ist es ratsam diese Verzichtserklärung auszufüllen?

Die wichtigste Frage:

Wie geht es weiter, wie bekomme ich wieder einen Führerschein? Im Internet (v.a. auf dieser Seite) habe ich gelesen, das die Führerscheinstelle entweder Drogentests oder MPU verlangt. Eine MPU wurde in dem Brief nicht angeordnet, ebenso wurden Drogenscreenings nicht angeordnet. Muss ich mich erst irgendwo anmelden um wieder einen Führerschein zu erhalten, und wie ist bei künftig vollständiger Abstinenz mit der Dauer zu rechnen?


Antwort geschrieben am 04.01.2012 22:51:45
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

das Schreiben von der Führerscheinstelle stellt lediglich einen Anhörungsbogen dar, der noch nicht die Fahrerlaubnis entzieht, sodass Sie also auch noch weiterhin zum Fahren des Kraftfahrzeuges berechtigt sind.

Eine freiwillige Abgabe kann natürlich vorher von Ihnen erfolgen, um Verwaltungskosten zu sparen, da Ihnen, wenn Sie keine gute Begründung liefern und zum Beispiel das Wissen bestreiten, unter Drogen gestanden zu haben, der Führerschein mit aller Wahrscheinlichkeit mit dem auf den Anhörungsbogen folgenden Bescheid entzogen wird.

Es ist bei diesem Sachverhalt also ratsam, den Verzicht zu erklären, um Kosten zu vermeiden, wenn Sie dem Vorwurf insgesamt zustimmen, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein.

Als nächstes könnten Sie den Führerschein neu beantragen. Nach Antragsstellung würden Ihnen dann von der Führerscheinstelle Auflagen gemacht werden, also insbesondere eine MPU und zusätzlich, da Drogen im Spiel waren, ein Abstinenznachweis über entweder 6 oder 12 Monate.

Nach erfolgreichem Abschluss der MPU und der Führung des Abstinenznachweises könnten Sie den Führerschein nach gut über einem Jahr wieder erlangen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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