Entzug der Fahrerlaubnis
23.02.2011 15:11 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
Sehr geehrte/r Anwalt
Am 2.12.2010 wurde ich von der Polizei angehalten. Ich musste eine Urin Probe abgeben, die leider Positiv war. Die daraufhin entommene Blutprobe ergab eine Thc - Konzentration von 2,0 ng/ml,eine 11 Hydroxy-thc von 1,7ng sowie Thc Carbonsäure von 26ng..das Ergebnis gelegentlicher Cannabiskonsument.
Vorweg bin ich noch nie mit Cannabis im Strassenverkehr aufgefallen. Bin im Besitz eines Führerscheins Klasse A und B.Und bin schon aus der Probezeit draussen.
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Rückblick:
Am 3.12.2002 wurde ich angeklagt,angeblich jemanden aus meiner früheren Arbeitsstelle Drogen
verkauft zu haben. Der von der Polizei mit Hasch erwischt worden sei,und anscheinend seinen Dealer decken wollte so nannte er irgendeinen/meinen Namen. Das Gericht entschied zu meinen Gunsten ..Ergebnis Falschaussage !!
Am 13.10.03 wurde bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Sie fanden bei mir nur eine Graspflanze. Die Überprüfung des Thc Gehalts war gleich null, und hatte daher nicht ausgereicht mich anzuklagen... Ergebnis verstoß gegen das Btmg... fallen gelassen !!!
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Heute hab ich den Brief von der Führerscheinstelle bekommen mit dem Vermerk als gelegentlicher Cannabiskonsument der nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.. meinen Führerschein bis 28.02.2011 abzugeben.
In diesem Schreiben wird mir noch zusätzlich vorgeworfen. Ich zitiere: Nach den uns bekannten Fahreignungsgutachten vom 3.12.2002 sowie 13.10.2003 ist belegt, dass zumindest gelegentlicher Cannabiskonsum vorgelegen hat.
Ich wurde kein einziges mal in dieser Zeit, weder mit einer Urin oder Blutprobe getestet die darauf schließen lässt, dass ich gelegentlich Drogen konsumiere.. Das hat doch alles nichts mit der Straßenverkehrsordnung zu tun ?? oder
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Meine Fragen an sie..
Ist das Rechtlich das die Führerscheinstelle die 2 älteren Punkte gegen mich verwendet. Mit der Anschuldigung das ich da schon Cannabis Konsumiert hätte ??
Sind meine Thc werte hoch oder eher gering??
Bringt das was, wenn ich mich bei der Führerscheinstelle äußere und Widerruf einlege?
Oder ist es Ratsam die Verzichtserklärung zu Unterschreiben und plus dem Führerschein Zurück zuschicken??
Wie lange habe ich eine Sperrfrist?
Habe ich irgendeine chance meinen Fs zu behalten, während ich meine Abstinenz von 6-12 Monate mache?
Was raten sie mir, um aus diesem Schlamassel raus zu kommen..
Ich bitte um ihre Mithilfe und Tipps..
Um eine schnelle Antwort wäre ich ihnen sehr sehr dankbar !!!
Mit freundlichen Grüssen
Trifft nicht Ihr Problem?
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