Entziehung meines polnischen Führerscheins,
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Verkehrsrecht
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Meine Fragen: Darf mir die Deutsche Führerscheinstelle (Waiblingen bei Stuttgart) meinen Polnischen Führerschein einziehen (was sie bis zum 03.05.2010 fordert) und wenn ja was passiert wenn ich es nicht tue. Fühle mich nicht optimal von meinem Anwalt vertreten was hätte man besser machen können, was kann man jetzt noch machen damit ich meine Fahrerlaubnis wieder bekomme? Fall bitte neu überdenken.
Auszug aus meiner Führerscheinakte und Sachverhalts Erklärung!
Vor 2002: Alkoholfahrt mit ca. 0,9‰ (Rote Ampel)
2002: Alkoholfahrt mit ca. 1,25‰ (Verkehrskontrolle)
Führerschein abgeben müssen.
Positive Alkohol MPU eingereicht.
Führerschein wieder bekommen.
2003: BTM Fund ohne führen eines KFZ
Amphetamin (Gesamt): 1,9g (Konsum zugegeben)
Marihuana (brutto): 0,4g (Konsum nicht zugegeben)
Ohne Blut/Urin Untersuchung.
Führerschein nicht abgeben müssen, Auflage der Führerscheinstelle eine Drogen MPU (Amphetamine usw.) nachzureichen.
Drogen MPU nicht gemacht bzw. nicht an die Führerscheinstelle (FSS) weitergeleitet.
Drogen MPU wurde nie von der FSS eingefordert (wurde einfach vergessen, vermute das ein, Sachbearbeiter Wechsel der Grund war).
Deshalb Führerschein nicht abgeben müssen (Fehler der FSS).
2006: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (nur Blechschaden, Unfall wurde von mir bemerkt und ich wusste das mein Unfallgegner mein Nummernschild notiert hat).
Führerschein abgeben müssen mit 9 Monaten Sperre.
2007: Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt.
Daraufhin wurde ich von der FSS, über mein jetziges Drogen Konsum Verhalten gefragt (wegen Vorfall aus dem Jahr 2003).
Mein Anwalt antwortete der FSS, das es nur ein einmaliger Drogen Konsum im Jahre 2003 war.
Daraufhin lehnte die FSS den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ab und forderte eine Drogen MPU, die ich nicht machte.
03.2008: Besitze einen EU Führerschein aus Polen.
07.2008: Straftat: Ergebnis nach einer Grillfete (hatte kein KFZ dabei, deshalb
EU-Führerschein nicht entzogen bekommen), Körperverletzung, Wiederstand und Beleidigung gegen 2 Vollstreckungsbeamte mit Sachbeschädigung unter Alkohol (ca.2,45‰ zum Tatzeitpunkt) und Cannabis (1 Joint, keine Werte vorhanden) Einfluss (Mischkonsum).
09.2008: Verkehrskontrolle mit negativen Urintest.
11.2009: Verurteilung mit Geldstrafe wegen der
Straftat vom 07.2008, "fahrlässiger Vollrausch"
03.2010: FSS fordert (besitze noch EU-Führerschein) eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit wegen der Straftat vom 07.2008 obwohl ich kein KFZ lenkte (Mischkonsum).
Forderung der FSS mit sehr knapper Frist: Fachärztliches Gutachten mit mindestens 2 forensischen Urin Untersuchungen und der Fragestellung: "Nimmt Herr XXXX Betäubungsmittel im Sinne des BtmG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 Fev in Frage stellen?" Die Frage, ob Einnahme von Betäubungsmitteln vorliegt, ist mit mehreren (mindestens zwei forensisch gesicherten polytoxikologischen Untersuchungen des Urin (mit kurzfristiger Einbestellung) oder mit einer Haaranalyse zu klären. Im Fall von ausschließlicher Einnahme von Cannabis ist zusätzlich dazu Stellung zu nehmen, ob von einem regelmäßigen/gewohnheitsmäßigen Konsum auszugehen ist.
08.04.2010: Fahrerlaubnis entzogen, Entziehungsverfügung vom 08.04.2010 wurde meinem Anwalt erst am 20.04.2010 zugestellt.
EU-Führerschein noch in meinem Besitz.
Da die knappe Frist für das einreichen des Gutachtens nicht eingehalten wurde hat mir die FSS mit sofortiger Wirkung (08.04.2010) die Fahrerlaubnis entzogen.
21.04.2010: Telefonat meines Anwalts mit der FSS: FSS fordert Abgabe des EU-Führerschein bis zum 30.04.2010, des weiteren hat mein Anwalt mit der FSS vereinbart das nach Vorlage des fachärztliches Gutachten (positiv) die Verfügung vom 08.04.2010 aufgehoben und der polnische Führerschein wieder herausgegeben wird.
27.04.2010: Mein Anwalt legt Widerspruch gegen die Entziehungsverfügung vom 08.04.2010, zugestellt am 20.04.2010 ein.
30.04.2010: Fax von der FSS an meinen Anwalt mit folgenden Forderungen:
Kostenverzichtserklärung ist bis zum 05.05.2010 einzureichen.
Der polnische Führerschein ist bis zum 30.04.2010 abzugeben (Abgabefrist wurde auf 03.05.2010 verlängert).
Das fachärztliche Gutachten ist bis zum 30.07.2010 vorzulegen.
Des Weiteren bestätigt die FSS meinem Anwalt das bei Vorlage eines positiven Gutachtens die Entziehungsverfügung aufgehoben und der Führerschein wieder ausgehändigt wird und ebenfalls das Überprüfungsverfahren eingestellt wird.
Bemerkung: Zwischen 2003 und jetzt wurde ich mindestens 3-4mal von der Polizei angehalten (mit Deutschem und später mit Polnischen Führerschein) und auf Drogen und Alkohol kontrolliert, immer negativ.
Führerscheins Entziehung








