Entsorgung zurückgelassener Möbel nach Auszug
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
Trotz fristloser Kündigung (Mietrecht) zum 28.02.2007 wegen Mietrückstand wohnte unser Mieter mit unserer Duldung bis zum 09.06.2007 weiterhin in der Wohnung. Wir wollten eine Räumungklage vermeiden, da bei dem Mieter nichts zu holen ist und wir nicht auf den Kosten sitzenbleiben wollten. (Strom und Gas waren z.B. seit mehreren Jahren in der Wohnung gesperrt, da unser Mieter die Rechnungen an die Mainova AG nicht bezahlt hatte). Auf Zahlung einer Kaution hatten wir bei Mietbeginn verzichtet.
Nach Ablauf der oben genannten Frist (28.02.) bezahlte er noch 2x Miete.
Am 15.05.07 teilte uns der Mieter mit, dass er zum Monatsende in eine neue Wohnung zieht. Am 31.05.07 war noch kein Auszug erfolgt. Am 09.06.07 übergab er vor der Haustür meiner Frau und mir alle Schlüssel (Haustür, Briefkasten und Wohnung). Er weigerte sich, mit uns nochmal in die Wohnung zu gehen und teilte uns mit, dass sich nur noch ein paar Möbel und Gegenstände in der Wohnung und im Keller befänden. Auf unsere Frage bezüglich kompletter Räumung der Wohnung / Kellers sage er uns: "KÖNNEN SIE AUF DEN SPERRMÜLL WERFEN, DAUERT NUR EINEN TAG IN FRANKFURT." und ging schnellstens weg (er hat nicht gesagt, dass er die Möbel noch irgendwann abholen will).
In der Wohnung befanden sich noch fast die kompletten Möbel (Betten, Schrankwand, Schränke, Regale usw.) sowie Müll, auch der Keller ist noch komplett vollgestellt. Badewanne und Toilette sind ein "Totalschaden". Es befinden sich keine Haushaltsgeräte sowie persönliche Unterlagen mehr in Wohnung, die vorhandenen (billigen) Möbel sind stark gebraucht.
Unsere eigenen Nachforschungen ergaben, dass er keinen Wohnsitz mehr hat. Wir hatten eine Adresse erfahren, wo er angeblich wohnen soll, doch nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer ist er dort nicht gemeldet und hat daher KEINE LADEFÄHIGE ADRESSE. Vermutlich kann er die Möbel nirgends unterstellen.
Frage: Dürfen wir die "Möbel" und die anderen Gegenstände wirklich auf den Sperrmüll werfen oder wie verhalten wir uns? Wir möchten wegen dieses Mieters, bei dem ja nichts zu holen ist, kein weiteres Geld mehr investieren und schnellstmöglich mit der Entrümpelung und Renovierung der Wohnung beginnen.
Danke für Ihre Hilfe
Auszug








