Entsorgung Bauschutt - neue Stützmauer
| 06.04.2009 09:37 |
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
Guten Morgen,
Wir haben im Jahr 2005 von der Gemeinde (Landkreis Würzburg) ein Grundstück erworben. Das Grundstück liegt am Hang. Der damalige Eigentümer/Vater unseres Nachbarn oberhalb hat lt. seiner Aussage noch vor der Erschließung des Neubaugebietes sein Grundstück überwiegend mit Bauschutt aufgefüllt, eingeebnet und mit einer Böschung abgefangen. Die Böschung (ca. 5m breit, 20m lang, 1,5m hoch) endete an der damaligen Grundstücksgrenze.
Zur Erschließung des Neubaugebietes hat die Gemeinde unserem oberen Nachbarn einen Teil seines Grundstückes abgekauft, genau die Breite der Böschung. Nachdem der Bauschutt für jedermann sichtbar blieb, haben wir sowohl vor, als auch nach dem Kauf des Grundstückes mündlich von der Gemeinde verlangt, dass der Bauschutt von dem Grundstück entfernt wird. Dem ist die Gemeinde, nach einigen Erinnerungen insoweit nachgekommen, dass diverse Großbetonteile(Betonpfeiler und Betonabwasserrohre) entfernt wurden.
Jetzt möchten wir mit der Gestaltung der Außenanlagen beginnen. Um nicht auf einen Großteil unseres Grundstückes zu verzichten (ca. 100m²!), werden wir auch die "Bauschuttböschung" abtragen. Die Entsorgung des Schuttes geschah bereits überwiegend im Rahmen der Erdarbeiten. Die Kosten der Entsorgung haben wir getragen. Das Grundstück des oberen Nachbarn muss aber wieder abgestützt werden. Der Nachbar beharrt auf dem Standpunkt seinerzeit das aufgeschüttete Gelände mit einer Böschung abgefangen zu haben.
Ein befreundeter Architekt riet mir, Anzeige gegen unbekannt(wg. dem Bauschutt) zu erstatten und mich an das Bauamt beim Landratsamt zu wenden.
Hier nun unsere Fragen:
1. Welche Möglichkeiten haben wir um weder bei der Entsorgung des fremden Bauschuttes, als auch bei der Errichtung der Stützmauer (wir haben ja kein natürliches Gelände abgegraben) allein auf den Kosten sitzen zu bleiben?
2. Welche Ansprüche haben wir ggf. noch gegen die Gemeinde als Verkäufer des Grundstückes?
Vielen Dank,
MfG
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