Entschädigungsansprüche für Arbeiten des Ex-Ehemanns nach Scheidung von der Tochter
| 02.10.2011 10:26 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Andre Stämmler
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Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eltern haben wir Wir unserer Tochter und Ihrem Ehegatten im Jahr 2006 ein
Anwesen gekauft, mit dem mündlichen Übereinkommen, dass sie dieses mit den Ihnen und uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Arbeitskraft als Generationen-haus sanieren.
Dafür sollte das Ehepaar, d.h. unserer Tochter mit Ehemann, dort unentgeltlich wohnen - sie hatten beide damals kein geregeltes Einkommen.
Unsere Aufwendungen als Eigentümer waren/sind sämtliche Kosten für den Kauf, Baumaterial, Grundsteuern, Die Städtische Erneuerung der Strasse, Städtische Gebühren, u.v.a.
Im August 2010 hat sich unsere Tochter und Ihr Ehegattedas Ehepaar aufgrund persönlicher Differenzen, ausgelöst durch die Krebserkrankung unserer Tochter, zur Trennung entschieden. Sie werden Ende 2011 geschieden.
Der noch-Ehemann unserer Tochter stellt jetzt schriftlich und per Rechtsanwalt Entschädigungsansprüche für "ausgeführte Arbeiten" an uns - die Eigentümer - die sich auf einen 4-stelligen Betrag belaufen.
Die angeführten Arbeiten wurden ohne Zweifel ausgeführt - jedoch ohne auf die oben
genannte Abmachung einzugehen.
Diese Ansprüche gingen erst bei uns ein nachdem wir für die vom Ehemann unserer Tochter genutzten Flächen im Haus (etwa 150 qm) eine Nutzungsentschädigung forderten.
Als erstes haben wir, die Eigentümer, Einspruch erhoben - sind uns jedoch nicht im Klaren, ob wir rechtlich vorgehen sollten, weil wir von mehreren Seiten sehr unterschiedliche Antworten erhalten haben.
Haben wir - die Eigentümer - die Möglichkeit ohne langwierige rechtliche Abläufe diese Situation zu bereinigen? Oder muss sich hier ein Gericht einschalten - mit den entsprechenden Kosten?
Zudem kommt, dass unser Rechtsschutz diesen Fall NICHT übernimmt.
Unsere Aufwendungen belaufen sich derzeit auf etwa 90T Euro. Die der Gegenseite auf die Arbeitszeit und kleinere Beträge für anfallende Reparaturmaterialien.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen









