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Frage geschrieben am 06.06.2007 11:41:00

Entschädigung bei "verschlampter" DHL-Kuriersendung?

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3099
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1 weitere Antworten zum Thema Entschädigung.
Eine Briefsendung per DHL-Expresskurier (Kosten: EUR 51,—) von Deutschland nach Mexiko-Stadt wurde fälschlich als normaler Brief weitergeleitet und erreichte das Ziel statt nach 2 - 3 Tagen erst nach 31 Tagen.

Zwar kam nach 7 Tagen eine DHL-Sendung am Zielort an, welche laut Online-Tracking-System die unsere sein sollte. Diese Sendung entpuppte sich aber als Verwechslung: ein Päckchen Dritter war fälschlich mit unseren Daten gelabelt & verpackt worden.

Unsere einen Monat lang verschollene Sendung enthielt wichtige unterschriftspflichtige Dokumente zu einer finanziellen Transaktion. Duch den Verzug entstanden hier gewisse finanzielle Ausfälle, darüber hinaus Telefonkosten, vom zeitlichen Aufwand der Aufklärungsversuche nicht zu reden.

DHL bot jüngst - nach 4 Monaten und unzähligen Hotline-Gesprächen - eine Erstattung der initialen Kurierkosten von EUR 51,— an, unter der Bedingung, dass wir keine weiteren Forderungen geltend machen würden.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten, DHL darüber hinaus zu einer Entschädigung zu bewegen? Lohnt es sich, dan Fall weiter zu treiben? Der bezifferbare Streitwert ohne Betrachtung des zeitlichen Aufwands liegt maximal im niedrigen 4-stelligen Bereich.

Detaillierte Dokumentation des Falles auch unter: http://homepage.mac.com/harald_r/DHL/index.html


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Diese Antwort ist vom 6.6.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.06.2007 14:28:21
Rechtsanwalt Peter Trettin
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:

I. Das Angebot, Ihnen die Kurierkosten in Höhe von 51,00 € zu erstatten, wenn Sie im Gegenzug auf Ihre Forderungen verzichten, halte ich für unangemessen. Denn da DHL Ihre Sendung nur als normale Briefsendung befördert hat, steht dem Unternehmen ohnehin lediglich ein Entgelt von 4,00 € zu; d. h. die Differenz in Höhe von 47,00 € ist Ihnen zu erstatten.

II. Im Übrigen stehen Ihnen an sich Schadensersatzansprüche gegen DHL zu, weil DHL eine Leistung nicht wie geschuldet erbracht hat.

Im Einzelnen ist aber zu prüfen, ob DHL eine Haftung wirksam ausgeschlossen (oder begrenzt) hat, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Prüfung kann im Rahmen dieser Anfrage schon deshalb nicht erfolgen, weil ich nicht weiß, um welche Schdenspositionen es konkret geht, und wie sich die Allgemeinen Transportbedingungen von DHL zu diesen Positionen verhalten.

Möglicherweise können Sie diese Informationen im Wege einer kostenlosen Nachfrage nachreichen.

III. Dessen ungeachtet sollten Sie durchaus in Erwägung ziehen, sich mit DHL vergleichsweise zu einigen. Eine "Entschädigung" von 4,00 € halte ich aber, wie oben dargelegt, für unangemessen.

Um eine vernünftige Einigung zu erzielen, sollten Sie sich - sofern Ihre eigenen Bemühungen erfolglos bleiben - anwaltlicher Hilfe bedienen. Gerne stehe ich Ihnen insoweit zur Verfügung; bitte nehmen Sie ggf. Kontakt über die u. a. E-Mail-Adresse auf.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Trettin
Rechtsanwalt

fea@trettin-rechtsanwaelte.de
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