für die unrechtmäßige Nutzung eines Bildes auf einer gewerblichen Internetseite habe ich von einer Anwaltskanzlei im Auftrag einer Bildagentur eine Abmahnung erhalten. Das Bild habe ich vor Jahren von einem Buchcover gescannt.
Das Bild wurde in wechselnden Abständen über einen Zeitraum von 5 Jahren auf der Internetseite verwendet.
Jetzt meine Fragen:
1) Als Entschädigung verlangt der Beschwerdeführer EUR 252,00 pro Jahr plus 100% Aufschlag. Ist diese Höhe und der Aufschlag angemessen?
2) Ich hatte bei der Gegenseite nachgefragt wie lange das Recht an dem Bild besteht. Eine Auskunft hat man verweigert, mit dem Hinweis, dass allein maßgeblich ist wer aktuell über die ausschließlichen Nutzungsrechte am streitgegenständlichen Bildmaterial verfügt. Ist das in dieser Form zu akzeptieren? Man fordert für die vollen fünf Jahre eine Entschädigungszahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernt Lange
Antwort geschrieben am 21.06.2010 10:36:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die Berechnung von Lizenzgebühren geschieht üblicherweise durch Anwendung der Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstansgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Danach wird ein Zuschlag von 100 % für den unterlassenen Bildquellennachweis erhoben.
Für die Einblendung eines Bildes im Internet über einen Zeitraum von einem Jahr werden nachfolgende Honorare angesetzt:
Unterseite: EUR 310,00
Homepage (Startseite): EUR 465
Bannerwerbung: EUR 930,00.
Vor diesem Hintergrund liegt die Entschädigungsforderung weit unter dem, was nach der MFM-Tabelle (2009) gefordert werden könnte.
Entscheidend ist in der Tat wer über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfügt. Wenn dies insoweit nachgewiesen ist, wäre die Forderung der Bildagentur nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt

