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Ich trat am 25.10. als Abteilungsleiter einer Sportart im hiesigen Sportverein zurück. Am 29.11. wurde ein neuer Abteilungsleiter gewählt, zwischenzeitlich war der stellv. Abteilungsleiter zuständig.
Im Rahmen meiner Abteilungsleitertätigkeit, die seit Anfang des Jahres bestand, habe ich die Unterlagen zur Darstellung der Abteilung in der Öffentlichkeit neu gestaltet (neuer Text und Fotos zur Beschreibung von Sportart und Abteilung auf der Vereinswebseite, neuer Text für die Vereinszeitschrift, neuer Text für das Gemeindeblatt).
Ich bin letztlich zurückgetreten, weil der Text auf der Webseite seitens des Webmasters völlig verhunzt und inhaltlich falsch eingestellt wurde und seitens des Vereinsvorsitzenden keine Unterstützung zur Änderung dessen kam.
Frage ist nun:
1) kann ich dem Verein untersagen, meinen Text weiterhin auf der Vereinswebseite zu veröffentlichen?
2) Falls der Löschungsanspruch rechtens ist, innerhalb welcher Frist kann ich verlangen, dass der Text entfernt wird (je schneller desto lieber)?
3) Falls dem nicht nachgekommen wird, welche (schnellen) Möglichkeiten dies zu erreichen gibt es?
4) Ich werde auf dieser Webseite auch noch mit Kontaktdaten als Abteilungsleiter genannt. Kann ich dies ebenfalls und innerhalb welcher Frist untersagen und gfs. mit welchen Rechtsmitteln (zu wessen Kostenlasten) durchsetzen?
Danke und Gruß
Antwort geschrieben am 02.12.2011 16:03:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 298
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass es sich bei den Texten um persönliche geistige Schöpfungen handelt, die ein gewisses Maß an Individualität auszeichnet (also keine einfachen Standardtexte). Solche Texte genießen urheberrechtlichen Schutz und dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers der Texte veröffentlicht werden. Ich gehe davon aus, dass Sie dem Verein zwar grundsätzlich die Nutzungsrechte an Ihren Texten zur Veröffentlichung eingeräumt haben, allerdings nicht das Recht, diese Texte ohne Ihre Zustimmung umfangreich abzuändern (vgl. § 39 UrhG). Da eine solche Änderung nach Ihrer Schilderung aber geschehen ist, können Sie die Nutzung der abgeänderten Texte untersagen und eine Löschung verlangen
Dasselbe gilt für die Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten, deren Rechtfertigung aufgrund Ihres Rücktritts als Abteilungsleiter entfallen ist.
Sie sollten daher schriftlich per Einschreiben die Nutzung der abgeänderten Texte und Ihrer persönlichen Daten untersagen und von den Verantwortlichen unter angemessener Fristsetzung (in der Regel reichen 14 Tage aus) die Löschung verlangen. Erfolgt die Löschung nicht fristgemäß, können Sie die unrechtmäßige Nutzung abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern. Hierzu können Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, die Kosten hätte dann derjenige zu tragen, der für die rechtswidrige Veröffentlichung verantwortlich ist. Wird auch hierauf nicht reagiert, können Sie eine einstweilige Verfügung, also die vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, beantragen, um Ihre Rechte schnellstmöglich durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
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