Mfg.
Efremov Blagojco
Antwort geschrieben am 03.09.2011 10:43:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige gibt es spezielle Vorschriften z.B. für die aufenthaltsrechtliche Fragen im Freizügigkeitsgesetz der EU.
Für das Aufenthaltsrecht gilt: Bulgarische Staatsangehörige können ohne Visum einreisen und brauchen keinen Aufenthaltstitel.
Für das Arbeitsrecht gilt: Bulgarische Staatsangehörige benötigen weiterhin für eine Übergangszeit eine Arbeitsgenehmigung EU von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit.
Die Übergangszeit läuft noch bis Ende 2013. Ausnahmen bestehen z.B. für bulgarische Arbeitnehmer die bereits zuvor 12 Monate in der BRD gearbeitet haben.
Die Arbeitsgenehmigung ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Nach meiner Kenntnis wird die Arbeitsgenehmigung in der Regel für ein Jahr erteilt.
Sie können vorab Informationen bei dem Arbeitserlaubsnis-Team der Zentralen Auslands – und Fachvermittlung (ZAV) der BAG unter der Telefonnr. 0228-713 2000 einholen.
Diese Stelle wird Ihnen dann auch mitteilen welche Zweigstelle für den Antrag auf Arbeitsgenehmigung konkret zuständig ist.
Die ZAV informiert weiterhin auch über die konkreten Voraussetzungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern im Baugewerbe. Grundlage für die Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern sind zwischenstaatliche Vereinbarungen z.B. auch mit Bulgarien.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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