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Frage geschrieben am 25.05.2011 12:28:51

Endverbraucher werben Unternehmen mit E-Mail bzw. Vordruck gegen Provision

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 694
Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich plane die Bereitstellung eines Internetdienstes für Endverbraucher und Online-Händler. Endverbraucher erhalten auf Wunsch kostenlose Informationen, die von teilnehmenden Online-Händlern zum Zwecke der Absatzsteigerung Ihrer Produkte bzw. zur Eigenwerbung zur Verfügung gestellt werden.

Ich möchte allen Endverbrauchern, die keine Information auf Ihre Anfrage erhalten haben folgendes anbieten:

Der Endverbraucher kann in Eigenrecherche die Information bei einem Online-Händler ausfindig machen und dieses Unternehmen auf den neuen Internetdienst per E-Mail (in Verbindung mit einem Registrierungscode) aufmerksam machen. Wenn sich das Unternehmen bei meinem Internetdienst anmeldet, erhält der Endverbraucher einen Betrag in Höhe von 50,- €. Dies entspricht der Anmeldegebühr zur Aufname eines Unternehmens. Unternehmen zahlen zusätzlich einen jährlichen Beitrag in Höhe von mindestens 240,- €.

Nun zu meinen Fragen:

Ist diese Form der Eigenwerbung in Verbindung mit Endverbrauchern zulässig?

Darf ein Endverbraucher einmalig gegen Provision ein Unternehmen via E-Mail kontaktieren, um auf den Internetdienst aufmerksam zu machen, ohne mit einer Abmahnung rechnen zu müssen?

Es ist denkbar, dass ein Unternehmen von mehreren Endverbrauchern mit dem gleichen Anliegen kontaktiert wird, könnte aber technisch ausgeschlossen werden. Wäre dies aus rechtlicher Sicht von Vorteil bzw. müsste ich sicherstellen, dass ein Online-Händler nur einmal (mit Registirierungscode und Provisionsausschüttung) von einem Endverbraucher kontaktiert wird?

Darf ein Endverbraucher mehrere Unternehmen (max. 10) via E-Mail kontaktieren ohne mit einer Abmahnung rechnen zu müssen?

Muss ich mit Abmahnungen rechnen, wenn ich diese Form der Kundengewinnung auf meinem Portal aktiv kommuniziere?

Kann ich Abmahnungen ausschließen, wenn ich einen Vordruck bereitstelle und Endverbraucher darauf hinweise Unternehmen ausschließlich auf postalischem Wege zu kontaktieren?

Wie kann ich generell Abmahnungen für mich bzw. Endverbrauchern vermeiden, wenn ich in Verbindung mit Endverbrauchern eine Werbekampagne durchführen möchte?

Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.



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