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Frage geschrieben am 29.04.2011 16:33:43

Elternzeit und Elterngeld

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 733
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 61 weitere Antworten zum Thema Elterngeld.
Sehr geehrte Damen und Herren.

Ist folgende Variante zum möglich?

- Meine Frau beantragt/nimmt Elternzeit für 3 Jahre, ohne Antrag/Bezug von Elterngeld!

- Ich selber treffe mit meinem Arbeitgeber eine individuelle vertragliche Regelung, in der vereinbart wird, dass ich meine Arbeitzeit auf 10 Std./Woche reduziere. Des Weiteren werde ich für mich das Elterngeld beantragen, da ich das höhere Einkommen habe.

Ist das möglich?

Oder muss derjenige der in Elternzeit geht auch das Elterngeld beantragen? Dies habe ich so zumindest nirgendwo herauslesen können...

Vielen Dank für Ihre Mühe.


Antwort geschrieben am 29.04.2011 16:40:37
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Elterngeld und Elternzeit sind zwar in demselben Gesetz – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit – geregelt, hängen rechtlich jedoch nicht voneinander ab. Es gibt keine Vorschrift, nach der nur derjenige Elterngeld bekommen kann, der auch in Elternzeit ist. Ebensowenig wie der Antragsteller auf Elterngeld in Elternzeit zu sein braucht, muss ein Arbeitnehmer in Elternzeit elterngeldberechtigt sein.

Das Gesetz erlaubt es, dass ein Elternteil in Elternzeit ist und der andere Elternteil Elterngeld bezieht.

Da Sie nicht mehr als 30/St. in der Woche arbeiten werden, können Sie auch Elterngeld beantragen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.04.2011 16:53:35

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort. Gerne würde ich noch eine kurze Frage stellen...

Welchen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte meine Frau in folgender Situation?

- Sie hat ein bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis!
- Seit Sommer 2010 ist sie aufgrund einer Bandscheibenerkrankung arbeitsunfähig.
- Da es kein Krankengeld mehr für sie gibt (die 78 Wochen sind bereits vor 1,5 Jahren erschöpft), erhält sie vorerst "Arbeitslosengeld für Arbeitsunfähige" in Höhe des ALG I.

Wenn sie jetzt demnächst in den Mutterschutz geht und Mutterschaftsgeld erhält, setzt sich dieser ja zusammen aus einem Anteil der Krankenkasse und einem Anteil des Arbeitgebers (um den letzten durchschn. Netto-Lohn zu erreichen).

Ist dies jetzt auch der Fall?
Oder bekommt sie von der Arbeitsagentur die Differenz zum ALG aufgestockt?

Vielen, vielen Dank nochmals.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.04.2011 16:57:26

Sehr geehrter Ratsuchender,

die (kostenlose) Nachfragefunktion erlaubt nur Verständnisfragen. Sie stellen nunmehr eine neue zusätzliche Frage. Dies wird nicht kostenlos zu beantworten sein.

Sie sollten eine neue Frage stellen bzw. mir eine Direktanfrage stellen.

Danke für das Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Grueneberg
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