Elternzeit Dauer, Beendigung der Vollzeitbeschäftigung
02.09.2010 20:33 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Eine Angestellte in einem Kleinbetrieb mit 10 Mitarbeiter, befindet sich in Elternzeit. Das Kind ist am 11.09.2008 gebohren. Sie hat im Betrieb 3 Jahre Lehre und hinterhehr zwei Jahre als Angestellte gearbeitet. Der Mutterschutz war vom 06.08.08 bis 12.11.08. Kurz vor dem zweiten Geburtstag des Kindes hat Sie dem Arbeitgeber mitgeteilt dass Sie die Elternzeit nach 2 Jahren beenden möchte, und ab dem 12.09.2010 nicht wie früher als Vollzeit sondern als Teilzeit 16 Stunden pro Woche arbeiten möchte. Der Arbeitgeber lehnt das ab kann sie nur als Vollzeit oder als Teilzeit nur an zwei Vormittagen (2mal 4 Stunden) beschäftigen und dass ist zu wenig für die Angestellte. Die Angestellte hat dem Arbeitgeber erst jetzt mitgeteilt dass sie die Elternzeit nach zwei Jahre beenden möchte. Wie lange dauert in so einem Fall die Elternzeit, zwei oder drei Jahre? Muss die Angestellte kündigen? Soll der Arbeitgeber Kündigen und unter welchen Umständen kann er das? Wäre ein Auflösungsvertrag besser?
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