Elternunterhaltszahlungen
04.11.2011 19:47 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Mutter soll für Ihre ins Pflegeheim gekommene Mutter ca.450€ monatlichen Unterhalt zahlen!
Meine Mutter selbst verfügt über ein Eigenheim,eine monatliche Rente von ca. 800€ und ein Bankguthaben in Höhe von ca. 60.000€!
Das Bankguthaben resultiert aus einer Lebensversicherung meines verstorbenen Vaters!
Ist es daher nicht möglich das Sparguthaben als Altersvorsorge vor Unterhaltsansprüchen zu schützen?
Ist es möglich das Sparguthaben als benötigte Altersvorsorge zu sehen, da der Betrag des Selbstbehaltes von 1500€ gemäß der Düsseldorfer Tabelle meiner Mutter erst gar nicht zur Verfügung steht?
Wie könnte man ansonsten argumentieren um von den Unterhaltsforderungen befreit zu werden!
Gesundheitszustand meiner Mutter und vermutlich daraus resultierende eigene anfallende Pflegekosten?
Moderniserungs bzw. Sanierungsmaßnahmen im Eigenheim?
Küche, Couch, Fenster, Heizung etc. alles älter als 40Jahre?
Für eine zeitnahe Beantwortung bzw. Hilfe, wäre ich sehr dankbar, da meiner Mutter eine Frist gesetzt wurde!









