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Muss das Sozialamt Kosten wie Getränke, Frisör, Körperpflege usw übernehmen oder muss ich diese wie


| 23.01.2012 10:54 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 2 Stunden

Meine Mutter lebt seit c a. 10 Jahren im Altenheim. Ihr Geld ist jetzt aufgebraucht und seit vorigem Jahr zahle ich die Rechnung ans Heim. (Mein Einkommen liegt weit über der Freigrenze, schuldenfreies Wohneigentum ist auch vorhanden). Jetzt habe ich auf ihrem Portal eine ähnliche Situation gefunden. (Fall vom 9.8.08, Anwältin Doreen Krüger). .... es sind lediglich die Heimkosten zu tragen, welche nicht gedeckt sind.
Frage: Muss das Sozialamt Kosten wie Getränke, Frisör, Körperpflege usw übernehmen oder muss ich diese wie die Heimkosten auch tragen? Was ist mit Mobiliar, meine Muter braucht eine Aufstehhilfe, sprich elektrischen Sessel.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 95 weitere Antworten zum Thema:
Elternunterhalt Kosten Familienrecht
23.01.2012 | 12:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Grundsätzlich gehören die Kosten für Mobiliar zur Grundsicherung, welche gem. § 42 SGB XII vom Sozialamt zu übernehmen sind.

Allerdings kann der Anspruch vom Sozialamt als übergegangener Anspruch gegen Sie geltend gemacht werden, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über 100.000 EUR liegt.

In dem Fall müssten Sie nicht nur für die anteiligen Heimkosten aufkommen, sondern auch für den Mehr- bzw. Sonderbedarf, wozu die von Ihnen genannten Positionen gehören.

Der Umfang Ihrer Haftung richtet sich also konkret nach Ihrem Einkommen. Es müsste das bereinigte Nettoeinkommen errechnet und auf dieser Grundlage der von Ihnen zu zahlende Unterhalt berechnet werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Nachfrage vom Fragesteller 25.01.2012 | 12:04

Guten Tag Herr Schwartmann,
mein Einkommen liegt unter 100000 €, meine Mutter erhält 910 € Rente. Wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiere, muss ich zwar für die Heimkosten aufkommen, Mobiliar wie jetzt ein defekter Stuhl oder Kleidung muss das Amt übernehmen. Das gleiche gilt für die "Nebenkosten" im Heim, also Getränke, Frisör, Pflegemittel usw.
Gilt das auch für Rezeptkosten?
Ich habe das Amt im Dezember um Kostenübernahme für den Stuhl gebeten, was aber abgelehnt wurde.
Kann ich da Widerspruch einlegen?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 25.01.2012 | 13:37

Ob sie Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, hängt davon ab, wann Sie diesen zugestellt bekommen haben - das müsste konkret geprüft werden.

Auch ist nicht klar, mit welcher Begründung die Behörde die Kostenübernahme verweigert hat.

Nach Ihrer Schilderung wären die genannten Kosten nicht von Ihnen, sondern im Zuge der Grundsicherung vom Amt zu übernehmen.

Da aber ein Bescheid des Sozialamts vorliegt und hier Fristen laufen dürften, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen, und diesem die Unterlagen vorzulegen. Insbesondere der Umfang Ihrer Haftung lässt sich ohne genaue Kenntnis Ihres Einkommens nicht verbindlich feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

Bewertung des Fragestellers 2012-01-28 | 11:28


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"Die Antwort kam sehr schnell und verständlich. Ich hoffe, dass das Sozialamt darauf reagiert."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-01-28
4,4/5.0

Die Antwort kam sehr schnell und verständlich. Ich hoffe, dass das Sozialamt darauf reagiert.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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