Elternunterhalt / Neuberechnung
21.05.2006 20:06 |
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| in unter 2 Stunden
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine mutter befindet sich seit Apr. 2004 in einem Pflegeheim. bislang habe ich die Diff. zw. Pflegegeld+Rente und Heimkosten selbst erbracht. im Okt.2005 habe ich sodann soziale unterstützung f. meine Mutter beantragt. Nach geraumer Zeit erhielt ich eine Aufforderung des Sozialamtes zur Darlegung meiner Einkommensverhältnisse zur Berechnung einer eventuellen Rückerstattung an das Sozialamt.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich erhielt eine Benachrichtigung, dass ich im Falle einer Nichtunerhaltspflichtigkeit meiner Geschwister, zu einer monatlichen Rückerstattung von 512€ in der Lage sei. (endgültig. Bescheid liegt noch nicht vor)
Da ich z.Zt. mit dem Gedanken spiele, mir ein Eigenheim näher an meinem Arbeitsplatz zuzulegen,(wohne zur Miete, besitze keine immobilie) habe ich telefonisch die Anfrage beim Sozialamt gestellt, ob beim Kauf einer Immobile (als zus. alterversorgung) eine Neuberechnung des Unterhaltes stattfände, worauf ich 2 Tage später folgende schriftliche Antwort erhielt:
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Sehr geehrter Herr XXX
bezugnehmend auf das Telefongespräch vom 24.04.2006 teilen wir Ihnen mit, dass der von Ihnen beabsichtigte Erwerb einer Immobilie und die damit verbundene
finanzielle Belastung unterhaltsrechtlich keine Berücksichtigung finden kann.
Schuldverpflichtungen, die nach kenntnis von der Unterhaltsbedürftigkeit des Berechtigten eingegangen werden, sind nicht berücksichtigungswürdig.
Ihre mutter erhält seit 07.10.2005 Leistungen nach dem SBG XII in Form von hilfe zur Pflege in Heimen. Davon wurden Sie mit Schreiben - gegen zustellungsnachweis
(habe nie irgendwas unterschrieben ...lag einfach so im briefkasten) - vom 12.10.2005 erstmal in kenntnis gesetzt.
Gleichzeitig wurden sie gebeten, uns auskünfte über Ihre finaziellen Verhältnisse zu erteilen.
Ihre Unterhaltspflicht war anhand Ihres einkommens unter Berücksichtigung Ihrer sonstigen finanziellen situation zu prüfen (§ 1603 BGB).
Sämtliche von Ihnen aufgeführeten Belastungen wurden soweit unterhaltsrelevant berücksichtigt.
Als Alterversorgung wurde die Lebensversicherung mit monatlich 248, ... EUR anerkannt. Weitere ausgaben im Bezug auf eine Altervorsorge können nicht berücksichtigt werden.
Wie Ihnen bereits mitgeteiltwurde beträgt Ihre Leistungsfähigkeit 512,--€ monatlich
Die unterhaltsprüfung ihrer Geschwister ist in Bearbeitung.
die endgültige Festsetzung des Unerhaltsbeitrages wird Ihnen bis ende Mai 2006 mitgeteilt
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Mir ist ein Fall im Freundeskreis bekannt, wo genau das Gegenteil der Fall war. diese wurden aufgefordert die Darlehensanträge vorzulegen, hatten zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme bereits mehrere Monate Unterhaltszahlungen f.d. Vater geleistet.
gibt es hier Regelungen oder wird hier nach Gutdünken entschieden ?
Besten Dank vorab für Ihre Mühen
beste Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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