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Frage geschrieben am 15.02.2011 19:04:40

Elternunterhalt - Kenntnis ab wann - Fahrtkosten - Falschberatung

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2443
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 92 weitere Antworten zum Thema Elternunterhalt.
Hallo,
ich war heute zur Erstberatung zum Thema Elternunterhalt beim Anwalt. Dort habe ich zur Auskunft erhalten, dass ich ab Unterbringung im Pflegeheim mit Unterhalt rechnen muss und Handlungen danach kritisch beäugt werden und ggf. nicht anerkannt werden. Bisher habe ich Internet aber nur die Information erhalten, dass ich erst ab Auskunftsersuchen durch das Sozialamt mir Handlungen danach "anrechnen" lassen muss z.B. Kreditaufnahme. Die Aussage des Anwalts erscheint mir widersinnig - ggf. befindet sich das Elternteil ja schon mehrere Jahre im Pflegeheim bevor Sozilleistungen beantragt werden müssen.

Bei den beruflich bedingeten Fahrtkosten zur Arbeitsstätte habe ich die Auskunft erhalten, dass ich entwender PKW Kredit oder 10 € (!) pro gefahrenen km einfache Strecke geltend machen könnte. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich PKW-Finanzierung und zusätzlich 0,30 cent je tatsächlich gefahrenen km geltend machen kann, also beides.


Diesen Aussagen glaube ich nicht recht oder sind diese richtig. Ggf. sie sind falsch - habe ich eine Chance die Beratungsgebühr zu mindern bzw. zu verweigern?



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