Frau xy hat in den letzten Jahren Zeitverträge im Ausland gehabt und zwischendurch war sie arbeitslos gemeldet(ALG1).
Sie hatte im Beruf ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2000 Euro.
Ihr aktueller Vertrag Endet Ende April 2011. Die Geburt wird Ende Juli 2011 sein. Also war sie wenn man ab Juli 2010 schaut September-November 2010 2 Monate arbeitslos und Mai bis Juli 2011 drei Monate arbeitslos, wovon ja 6 Wochen Mutterschutz weg fallen, also ebenfalls 2 Monate Arbeitslosigkeit.
Mein Frage ist nun wird das Elterngeld nur aus dem ALG1 berechnet, da sie ja zuletzt arbeitslos war oder wird tatsächlich der Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet, unabhängig davon ob Jemand zwischendurch arbeitslos gemeldet war?(Durschnitt also aus Gehalt 2000 Euro für sieben Monate und ALG1 900 Euro für vier Monate?)
Vielen Dank im Voraus!
Antwort geschrieben am 07.03.2011 18:26:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach dem Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Arbeitslosengeld bleibt bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt, da es sich hier um eine sog. Lohnersatzleistung handelt.
Sie sind nach Ihrer Schilderung vier Monate arbeitslos gewesen, so daß das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der verbleibemden acht Monate zu berechnen ist, während denen Sie erwerbstätig gewesen sind.
2.
In Ihrem Fall heißt das also, daß der Bezug von ALG I nicht berücksichtigt wird und daß man stattdessen Ihr Erwerbseinkomen aus den verbleibenden acht Monaten der letzten 12 Monate zugrunde legt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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