Elterngeldanspruch auch als Expat in Spanien (EU Sozialversicherungsabkommen)?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
| in unter 2 Stunden
Darstellung Arbeitssituation:
• Seit 2006 vorübergehend von deutscher Firma als Expat nach Mexiko entsandt, sämtliches Gehalt wird in Mexiko versteuert. 35% des Gehalts werden in Deutschland ausbezahlt, der Rest in Mexiko. Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde während Entsendung in Deutschland weiter bezahlt.
• Wohnsitz in Deutschland wurde bei Ausreise im Juni 2006 abgemeldet
• Im Oktober 2010 läuft dieser aktuelle Entsendungsvertrag nach Mexiko aus, wird durch eine anschliessende (ab November 2010 mit späterer Nachreise Famile im Januar 2011) Entsendung aus Deutschland nach Spanien abgelöst
Darstellung Familiensituation:
• Bin deutscher Staatsbürger, seit 2007 mit mexikanischer Staatsbürgerin verheiratet
• Erster Sohn wird im September 2010 zur Welt kommen und bei uns im Haushalt leben (ab Januar 2011 dann in Spanien)
• Ehefrau in Mexiko erwerbstätig seit über 6 Jahren
Fragestellung:
• Ist meine Frau Elterngeld anspruchsberechtigt? Meiner Meinung nach müsste das ja so sein, da der Anspruch für das jeweilige Elternpaar gilt, oder liege ich hier falsch?
• Gemäss EU-Sozialversicherungsabkommen gibt es die Möglichkeit das Elterngeld auch in Spanien zu erhalten?
• Ist hierfür ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich? Zu welchem Zeipunkt muss dieser Wohnsitz bestehen? Zeitpunkt der Geburt? Der Antragsstellung? Während des Bezugszeitraumes? Macht es noch Sinn, dass ich nun schnellstmöglich einen Wohnsitz in Deutschland anmelde? Mus dies ein Erstwohnsitz sein oder gilt auch ein Zweitwohnsitz, zum Beispiel im Haus meiner Eltern? Wie kann ich einen entsprechenden Wohnsitz rechtskräftig anmelden?
• Wo kann der Antrag auf Elterngeld gestellt werden für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger?









