Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 41 weitere Antworten zum Thema Elterngeld.
Wir (dt. Staatsangehörigkeit) sind nach neun Jahren in der Schweiz im Januar nach Deutschland (Hessen) zurückgekehrt. Unsere beiden Töchter wurden in der Schweiz geboren (Dez. 2007 und Juli 2010).
Ich habe bis zur Geburt der Älteren in der Schweiz als Angestellte gearbeitet, danach habe ich mich zu Hause um die Kinder gekümmert und keinerlei Einkünfte erhalten (mein Lohn aus meiner Erwerbstätigkeit wurde mir noch bedingt durch Urlaubsansprüche bis Dez. 2007 weitergezahlt).
1) Haben wir nun Anspruch auf Elterngeld für die im vergangenen Juli geborene Tochter?
2) An wenn müssen wir uns wenden?
Antwort geschrieben am 11.02.2011 10:01:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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nach § 1 Abs. 1 BEEG haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn
der Wohnsitz in Deutschland ist
Sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
Sie dieses Kind selbst betreuen und
Sie keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie daher einen Anspruch haben.
In Hessen sind für die Antragstellung die Ämter für Versorgung und Soziales zuständig; dort sollten Sie zeitnah vorsprechen und den Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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