Elterngeld bei Selbständigen
| 08.06.2010 15:52
| Preis:
***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Hallo, ich werde voraussichtlich im Januar 2010 Mutter. Ich bin angestellt. Der Vater des Kindes ist selbständig und verdient mehr als ich. Meine Frage: Da beim Elterngeld ja das Zuflussprinzip herrscht, könnte er über einen Zeitraum von 24 Monaten jeden zweiten Monat Elterngeld beantragen und mit seinen Kunden vereinbaren, daß sie nur in den Monaten Rechnungen anweisen, in denen er kein Elterngeld bezieht? Der Geldzufluss würde also nur in den Monaten erfolgen, wenn er eben gerade kein Elterngeld bezogen hat, oder wird das dann auch angerechnet? Zugrundegelegt ist, daß er in den Monaten, wo er das Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Ich würde in dieser Zeit zwar in
Elternzeit gehen, aber gar kein Elterngeld beantragen. Wir sind bislang nicht verheiratet, spielt das dabei überhaupt eine Rolle?
Müssten wir bei diesem Modell mit Nachzahlungen rechnen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Elterngeld
08.06.2010 | 16:38
Antwort
von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
289 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
das von Ihnen angedachte Modell funktioniert leider nicht. Gemäß
§ 4 Abs. 1 BEEG kann Elterngeld überhaupt nur im Zeitraum ab der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt werden. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, wenn der Elternteil, der das Elterngeld erhält, erwerbstätig ist, bestimmt sich dabei grob gesagt nach der Differenz zwischen dem Einkommen, das er im Durchschnitt vor der Geburt des Kindes hatte, und dem Einkommen, das er im Durchschnitt in der Zeit, in der er das Elterngeld bezieht, hat. In Ihrem Fall würde das bedeuten, dass, selbst wenn der Vater Ihres Kindes nur alle zwei Monate Elterngeld bezöge und in diesen Monaten keine Einnahmen hätte, trotzdem die Einnahmen aus den Monaten, in denen der Vater das Elterngeld nicht bezöge, berücksichtigt würden, weil das durchschnittliche Einkommen im gesamten Bezugszeitraum Grundlage für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes ist.
Daher kann ich Ihnen nicht empfehlen, die von Ihnen angedachte Vorgehensweise weiter zu verfolgen. Sinnvoller wird es sein, im gesetzlichen Bezugszeitraum der ersten vierzehn Lebensmonate Ihres Kindes so viele Elterngeldmonate zu beantragen wie möglich, also maximal zwölf Monate, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beziehen will, und vierzehn Monate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen wollen. Das Gesetz "garantiert" ja eine Mindesthöhe des Elterngeldes von monatlich 300,00 €.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Nachfrage vom Fragesteller
08.06.2010 | 16:46
Das bedeutet, daß wir nur dann in den zusätzlichen Genuss seines Anteils des Elterngeldes kommen, wenn er Elterngeld für 12 Monate beantragt und ich für ihn freiberuflich tätig werde, seine Geschäfte weiterführe und ihm dafür Rechnungen in Höhe seines Einkommens stelle?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
08.06.2010 | 17:45
Nach dem Gesetz ist es nicht explizit verboten, so zu verfahren. Insbesondere wenn Sie und der Vater Ihres Kindes aber tatsächlich in einen Topf wirtschaften und Sie die Rechnungen somit nur stellen, um das Einkommen des Kindesvaters künstlich auf dem Papier zu reduzieren, dieses Einkommen dem Kindesvater faktisch aber doch erhalten bleibt, sind Probleme im Hinblick auf eine möglicherweise rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von mehr Elterngeld als eigentlich zustehend nicht ausgeschlossen, ein solches Vorgehen könnte sogar als Betrug strafrechtliche Relevanz haben. Ich möchte Ihnen daher raten, es sich gut zu überlegen, ob Sie wirklich derartige Aktionen starten wollen. Zu bedenken ist zudem der bürokratische Aufwand, wenn Sie als freier Mitarbeiter für den Kindesvater tätig würden - womöglich würden Sie auch noch als scheinselbstständig eingestuft, dann müsste der Kindesvater Beiträge zur Sozialversicherung für Sie nachzahlen - , ferner die steuerliche Belastung bei Ihnen und das Thema Krankenversicherungsbeitrag; möglicherweise würde all dies die Vorteile durch mehr Elterngeld beim Kindesvater bei weitem zunichte machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)