Elterngeld bei Nebentätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer
07.07.2012 11:08 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Dr. Irmela Nagel
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Hallo,
mein Mann und ich erwarten im August unser erstes Kind. Ab Oktober (alos zwei Monate nach Geburt) möchte mein Mann Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beantragen. Er ist derzeit bei einem Unternehmen angestellt und würde, ermittelt aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Bezug Elterngeld, den Höchstsatz von 1800 Euro bekommen.
Seit Anfang Juni ist er als Nebentätigkeit jedoch auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Es gibt zwei Gesellschafter, mein Mann hält 95%. Aus Sicht der Arbeitsbelastung wird die Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche keinesfalls überschritten. Zusätzlich wird mein Mann in den ersten Monaten keinerlei Gehalt bekommen, da die GmbH nachweislich keine schwarzen Zahlen schreiben wird.
1) Muss die Nebentätigkeit trotz Verdienst von Null beim Antrag auf Elterngeld mit angegeben werden?
2) Wie können wir nachweisen, dass 30 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschritten werden bzw. ist dies bei Gehalt von Null überhaupt nötig?
3) Wenn im späteren Verlauf des Bezugszeitraums des Elterngelds ein Gehalt gezahlt wird, wie wird dies dann für die Berechnung des Elterngeldes einbezogen? Müssten wir dann einen Änderungsantrag stellen und hätte dies Einfluss auf die bereits gezahlten Monate (ggf. Rückzahlung von bereits erhaltenem Elterngeld)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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