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Frage geschrieben am 04.01.2007 13:33:00

Elterngeld bei Arbeitslosigkeit wegen auslaufenden Vertrags

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 30621
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Arbeitslosigkeit.
Hallo,
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn die Mutter vor der Geburt arbeitslos wird, weil ihr befristeter Vertrag ausläuft? Ich habe folgende Beispielrechnung gefunden:


"Frau Zimmermann hat vor der Geburt ihres Kindes in einem befristeten Arbeitsverhältnis 2.000 Euro zur Verfügung gehabt. Der Vertrag läuft fristgerecht am 31.03.2007 aus. Ihr Kind wird am 10.04.2007 geboren. Sie erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 Euro. Ihr Elterngeld-Anspruch beläuft sich auf 1.340 Euro.

Das Arbeitslosengeld (1.400 Euro) wird auf das Elterngeld (1.340 Euro) angerechnet. Somit würde Frau Zimmermann eigentlich kein Elterngeld bekommen. Da das Arbeitslosengeld aber keine spezielle Mutterschaftsleistung, sondern eine allgemeine Lohnersatzleistung ist, bleiben 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei. Frau Zimmermann bekommt also 1.400 Euro Arbeitslosengeld und dazu noch 300 Euro Elterngeld."


Ist diese Rechnung korrekt? Dann wäre das Arbeitslosengeld dem Elterngeld erst einmal vorzuziehen. Wird diese Zeit aber voll auf die Laufzeit des ALG 1 angerechnet? Erlischt der Anspruch auf ALG 1 also im Beispiel von Frau Zimmermann nach einem Jahr am 31.03.2008 und bekommt sie danach nur noch ALG 2? Wenn der Geburtstermin noch etwas später nach Beginn der Arbeitslosigkeit liegt, würde dieser Fall deutlich innerhalb der Elterngeld-Zeit liegen und die Bezüge drastisch kürzen (wenn wir davon ausgehen, dass die Mutter 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen möchte).

Hier die Fragen noch einmal zusammengefasst:
Wie wird Elterngeld generell berechnet, wenn die Mutter während der Schwangerschaft arbeitslos wird?
Wird die Zeit, in der Elterngeld bezogen wird, auf die Laufzeit von ALG 1 angerechnet?

Vielen Dank und Grüße,
D.H.


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Diese Antwort ist vom 4.1.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.01.2007 14:25:49
Rechtsanwalt Michael Wundke
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Sehr geehrter Ratsuchender, Ihre Vermutungen treffen zu: Soweit Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen, können Sie dieses weiter beziehen und bekomm............

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