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Frage geschrieben am 23.01.2011 12:06:15

Elterngeld anrechnung ALG2

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1927
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 61 weitere Antworten zum Thema Elterngeld.
Guten Tag,

Seit Januar wird das Elterngeld ja angerechnet auf das ALG2.
Wir bekommen zum Einkommen ergänzendes ALG2

Das Kind wird anfang nächsten Monates kommen.
Wie sind die aussichten bei einer Klage vor dem Sozialgericht das dass Elterngeld nicht angerechnet wird ?
Schlisslich hätte man Eventuell alles anders geplant bzw. wir wussten es ja letztes Jahr noch nicht das dass Elterngeld angerechnet wird.



Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Ob das Elterngeld auf die SGB II angerechntet wird, hängt davon ab, ob in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Einkommen erzielt wurde. Wenn sich das Elterngeld zumindest teilweise aus Erwerbseinkommen errechnet, bleibt es bis zu der errechneten Höhe, max. aber 300 € anrechnungsfrei.

Wenn das Eltengeld also in der Grundhöhe gezahlt wird, ohne das Erwerbseinkommen erzielt wurde, wird es voll angerechnet.

Sie sollten gegen den ersten Bescheid, der die Anrechnung ggf. vorsieht Widespruch einlegen und ggf. vorsorglich Klage erheben. Es liegt hier eine Entscheidung des Gesetzgebers vor und man wird heute nicht sagen können, ob diese Entscheidung ggf. später geändert wird, evtl auch durch eine Entscheidung des BVerfG. Ihr Argument dürfte aber nicht ausreichend sein, weil der Gesetzgeber darüber entscheidet, ob Einkommen angerechnet wird und weil grundsätzlich beim ALG II gilt, dass Einkommen angerechnet wird.

Da Sie Erwerbseinkommen erzielen, bleibt ja auch eventuell ein Teil des Elterngeldes anrechnungsfrei.




Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.01.2011 13:12:03

Mein Erwerbseinkommen wird beim ALG2 bezug angerechnet meine Frau ist Hausfrau und mein einkommen nicht ausreicht.

Elternzeit bzw Elterngeld bekommt meine Frau die Grundhöhe, da Sie keiner erwerbseinkommen hat.


Ist das Elterngeld dann auch anrechnungsfrei ?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.01.2011 14:22:45

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.

Da das Elterngeld hier nicht auf Basis eines Arbeitseinkommens ermittelt wird, wäre es nicht anrechnungsfrei, sondern wird voll angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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