Elterngeld - Pflichtversicherung- Teilzeitbeschäftigung- ALG I
25.04.2012 11:29 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Sehr geehrte Hilfestellerin, sehr geehrter Hilfesteller:
folgende Ausgangslage: mein befristeter Arbeitsvertrag ist während des Mutterschutzes ausgelaufen. Gegenwärtig beziehe ich Elterngeld (und zwar „gestreckt" auf 24 Monate). Mein „halbes" Elterngeld beläuft sich auf 250 €. Arbeitslosengeld I (zuvor habe ich ca. 700 € verdient) habe ich nicht zusätzlich beantragt.
Als Bezieherin von Elterngeld bleibt man in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn vorher unmittelbar Pflichtmitgliedschaft bestand (s. § 192 SGB V i.V.m. § 224 SGB V).Dieser Fall liegt bei mir vor.
Ab Januar 2013 läuft mein Elterngeld aus, so dass ich dann auch nicht mehr krankenversichert bin ( da Schwerbehinderung ein großes Problem) und auch keinen Job mehr habe.
Ich habe nun - rechtzeitig vor Ablauf - einige Bewerbungen losgesandt und auch ein positives Feedback erhalten. Ab Mai 2012 ist das erste Jahr des Elterngeldbezuges vorbei, so dass ich nach Angaben der Elterngeldstelle wieder arbeiten könne ( Hinweis: Elterngeld laufe nur 1 Jahr, nur „Auszahlung" werde halbiert und damit verdoppele sich lediglich der Bezug der Auszahlungsmonate, nicht aber das Elterngeld selbst).
Nun habe ich gelesen, dass sich die Beitragsfreiheit nicht auf weitere Einnahmen, z.B. aus einer Teilzeitbeschäftigung beziehe. Beitragsfrei für die Dauer der Elternzeit sollen lediglich Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben, sein.
Nun meine Fragen:
a) hätte ich neben dem Elterngeld noch ALG I beziehen sollen / dürfen bzw. kann ich das nach Ablauf des Elterngeldbezuges noch immer (wegen der Krankenversicherung) ?
Nach meiner eigenen Recherche hätte ich durchaus ALG I bekommen können und daneben das Elterngeld, da dieses ja nur in Höhe von 250 € / Mt. ausbezahlt wird.
Ich habe den Eindruck, dass ich das ALG I quasi „verschenkt" habe (ich wollte es „später" beantragen für den Fall, dass keine Beschäftigung gefunden wird damit ich Krankenversichert bleibe, was sonst aufgrund der Schwerbehinderung zum Problem werden könnte)
b) wenn ich ab Mai ein Beschäftigungsverhältnis eingehe: muß ich dann KV bezahlen und wie wird diese berechnet ? Mein Mann ist Beamter mit mittlerem Einkommen. Wird sein Gehalt „mit berücksichtigt" ?
c) wenn ich nun ab Mai lediglich einen Minijob eingehe, d.h. keine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausübe und eine solche erst ab Januar 2013 eingehe, muß ich dann auch Beiträge bezahlen oder bleibe ich dann „beitragsfrei" ?
-- Einsatz geändert am 25.04.2012 16:25:19
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