Elterngeld Berechnungsgrundlage für 2. Kind nach Auslandsaufenthalt
| 18.12.2010 23:11 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Jana Laurentius
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Hallo,
ich war beruflich im Ausland. Dort wurde unser 1. Kind im April 2008 geboren. Im Februar 2009 sind wir wieder nach Deutschland gezogen und haben noch einige Monate Elterngeld bekommen. Im September 2009 wurde unser 2. Kind geboren. Das Sozialamt hat die Zeiten Mai bis Dezember 2008 mit in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen mit der Begründung, dass zu dieser Zeit kein Elterngeld bezogen wurde.
Auch wenn dies dem Buchstaben des Gesetzes entspricht, frage ich mich, ob es nicht eine unrechtmäßige Benachteiligung aufgrund des Auslandsaufenthaltes darstellt. Da es im Ausland kein Elterngeld gibt, kann man es dort schließlich auch nicht beziehen.
Der Widerspruch wurde am 22.11. abgelehnt, mit der Begründung, dass in dieser Zeit kein Elterngeld bezogen wurde. Als Frist für eine Klage wurde 1 Monat gesetzt.
Scheint es aussichtsreich dagegen zu klagen?
Kann man die Frist verlängern?
Was wären die nächsten Schritte?
Was wäre die Grundlage für eine Klage?
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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