Einzug der unberechtigten Forderung
18.12.2010 10:58 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Michael Vogt
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Bei Eventim wurden Konzertkarten bestellt, leider jedoch durch einen Tippfehler die falsche Hausnummer eingegeben. Die Karten konnten somit nicht zugestellt werden. Jedoch erhielten wir auf einen Anruf hin die Nachricht, dass die Karten wieder an Eventim eingegangen sind.. Nachdem die Adresse telefonisch geklärt wurde, ist ein Neuversand der Ware jedoch NICHT erfolgt, obwohl die Ware noch rechtzeitig eingegangen wäre. Die ,
Karten sind daher auch nie eingegangen und mussten daher nochmals direkt an der Veranstaltung erworben werden. Die Lastschrift wurde zurückgefordert und somit ist die Rechnung auch nicht bezahlt worden. Wir haben Eventim angeboten, die Versandkosten wie auch die Vorverkaufsgebühr zu bezahlen, nicht jedoch die Karten, die nie ankamen und die dem Veranstalter wohl auch als "nicht verkauft" wieder zurückgegeben wurden, da diese bei Eventim auch noch vor dem Konzertbeginn wieder vorgelegen haben.
Der Vorgang war im Juni 2009, wir haben im Juli 2009 die letzte Mail geschickt und dann bis Oktober 2010 nichts mehr gehört, erst dann kam wieder ein Schreiben von einer Inkassofirma, der wir wiederum den Sachverhalt geschildert haben. Gestern kam wieder ein Schreiben von einem Anwalt ... Natürlich wird hier der gesamte Rechnungsbetrag eingefordert + hohe Gebühren ....
Wie ist die Rechtslage, müssen wir für etwas bezahlen, das nicht geliefert wurde?
Trifft nicht Ihr Problem?
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