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Frage geschrieben am 31.07.2009 14:27:11

Einzelgewerbe (Verlag) - kann ich außen auf das Buch nur den Namen des Verlages schre

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1309
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe ein Buch geschrieben und werde es bald in meinem eigenen Verlag (*****-verlag) verlegen. Hinten auf die Rückseite eines Buches MUSS der Verlag genannt sein. Nun weiß ich, dass ich, da ich eine Einzelfirma habe, meinen eigenen Namen der Firma (in diesem Fall dem Verlagsnamen *****-verlag) hinzufügen muss. Das ist natürlich für das Buch nicht besonders förderlich, wenn sich der Autorenname auch hinten auf dem Buch unter dem Verlagsnamen wiederfindet: und nun meine Frage: kann ich hinten auf das Buch nur *****-verlag (Logo) schreiben und innen im Impressum *****-verlag plus Namen plus notwändige Angaben (wie Adresse etc.) angeben? Habe ich damit richtig gehandelt oder kann ich Ärger bekommen, dass ich der Firma nicht meinen Namen hinzugefügt habe?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.08.2009 15:17:58
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Ihren Angaben zufolge sind Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handelsregister eingetragen. Man spricht hier vom sogenannten Kleingewerbetreibenden. Seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 müssen Kleingewerbebetreibende im Geschäftsverkehr grundsätzlich nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten.

Sie können daher auf dem Umschlag Ihres Buches auf die Angabe Ihres Namens verzichtet, sollten diesen jedoch im Rahmen des Impressums auf jeden Fall angeben.


Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Einzelgewerbe (Verlag) - kann ich außen auf das Buch nur den Namen des Verlages schre | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-08-29
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