Einwanderung nach Deutschland- vorher im Ausland erzielte Einkünfte nachzubesteuern?
| 29.12.2011 12:32 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich leben und arbeiten abhängig beschäftigt in der Schweiz. Wir haben nur einen Hauptwohnsitz in der Schweiz und erzielen keine Einkünfte ausserhalb der Schweiz. Zum 01.07.2012 werden wir nach Deutschland zurückkehren und wieder als Angestellte unseren Lebensunterhalt verdienen. Der Wohnsitz in der Schweiz wird zum 30.06.2012 aufgelöst.
Meine Frage: Unterliegen unsere von Januar bis Juni 2012 in der Schweiz erzielten Einkünfte (z.B. aufgrund des Welteinkommens) nachträglich der deutschen Einkommensteuer für 2012? Und umgekehrt, unterliegen die Einkünfte von Juli bis Dezember der schweizerischen Einkommensteuer?
Vielen Dank!









