Einversetzung in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes - Gesundheitsprüfung
02.08.2012 18:49 |
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Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Anwälte,
unverschuldet bin ich aufgrund einer Mobbing-Situation (="Bossing") im Schuldienst eines Bundeslandes nervlich zusammengebrochen, obwohl ich beim Großteil der Schüler und Kollegen sehr beliebt bin und beste Fachreferenzen habe, musste deswegen für ca. 1/2 Jahr krankgeschrieben werden und mich mit der Diagnose "Depression" einer mehrmonatigen stationären Therapie unterziehen. Ich bin bereits seit einem Dutzend Jahren verbeamteter Lehrer.
Nunmehr fühle ich mich nach dem längeren stationären Krankenhausaufenthalt wieder topfit. Auch der ärztliche Entlassungsbericht verweist auf die vollständige Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Ich plane nach den Mobbing-Erfahrungen im jetzigen Bundesland den Wechsel in ein anderes Bundesland in einem sog. "Einversetzungsverfahren", nach welchem der bestehende Beamtenstatus aus dem abgebenden Bundesland im neuen Bundesland fortgeführt werden soll. Inzwischen habe ich auch schon mehrere Stellenangebote aus dem anvisierten neuen Bundesland erhalten. Für mich ist es persönlich sehr wichtig, durch den Neustart in dem neuen Bundesland der belastenden "Bossing"-Situation zu entgehen, die mich an den psychischen Abgrund gebracht hat. Nachdem ich nunmehr ein sehr vielversprechendes Stellenangebot aus dem neuen Bundesland erhalten habe, hat mich das zuständige Schulamt im neuen Bundesland aufgefordert, neben den üblichen Bewerbungsunterlagen auch ein Gesundheitszeugnis eines Kreisgesundheitsamtes vorzulegen. Wahrheitsgemäß müsste ich dann ja wohl bei den Fragebögen des Gesundheitsamtes angeben, dass ich mich vor kurzem in längerer stationärer psychotherapeutischer Behandlung befunden habe. Wie kann ich vermeiden, dass mir durch diese wahrheitsgemäße Angabe Nachteile entstehen? Kann das neue Bundesland wegen der Krankheitsgeschichte das in Aussicht gestellte Einversetzungsverfahren abbrechen? Welche Rechtsmittel könnte ich erforderlichenfalls dagegen einlegen? Auf der einen Seite habe ich im Internet gelesen, dass Neubewerber - also noch nicht verbeamtete Referendare - zumeist als Lebenszeitbeamte abgelehnt werden, wenn sie psychische Krankheitsbehandlungen in der Vergangenheit hatten. Auf der anderen Seite habe ich hier auf dieser Ratgeber-Plattform gelesen, dass bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland das bestehende Beamtenverhältnis unverändert fortgesetzt werde, wenn man bereits im abgebenden Bundesland auf Lebenszeit verbeamtet worden war. Der aufnehmende Dienstherr müsse hierüber nicht noch einmal entscheiden. Er übernehme die einmal getroffene Entscheidung des alten Dienstherrn. Dies geschehe vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass auch bei einem umgekehrt vorgenommenen Wechsel die Dienstherren die Verbeamtung nicht grundsätzlich in Frage stellen.
Für Ihre Auskunft bedanke ich mich!
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