Einvernehmlicher Scheidungsablauf - Ehevertrag oder Trennungsvertrag erforderlich?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Meine Frau (44)und ich (48) sind seit 1989 im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben eine 14-jährige Tochter.
Seit dem 15. Februar 2004 leben wir in dem gemeinsam gekauften und finanzierten Eigenheim (Kaufdatum: 1994), das über zwei trennbare Wohnbereiche (Erdgeschoss/Obergeschoss) verfügt, getrennt. Vor der Trennung wurden beide Wohnbereiche gemeinschaftlich genutzt. Nach der Trennung bewohne ich mit meiner Tochter die Obergeschoss-Wohnung, meine Frau bewohnt die Erdgeschoss-Wohnung. Die Tochter wird von mir versorgt. Über die Trennung bestand und besteht gegenseitiges Einvernehmen, so dass ein Trennungsvertrag aus unserer Sicht nicht erforderlich war.
Die Wohnsituation wurde zum Zeitpunkt der Trennung einvernehmlich so vereinbart, damit die Tochter ihr häusliches Lebensumfeld möglichst bis zum 18. Lebensjahr beibehalten kann. Zusätzlich sollte das in unserer Eigentumsgemeinschaft befindliche, noch mit 130.000 Euro belastete Haus auf Grund der Trennung nicht verkauft werden müssen (objektiver Marktwert zurzeit: 90.000 Euro = Verlust für jeden: 20.000 Euro), sondern von beiden Parteien und dem Kind weiterhin genutzt werden. Keiner von uns hätte die Finanzierung des Hauses neben den Kosten der Haushaltsführung und des Kinderunterhaltes allein tragen können. Zusätzlich wären die Verluste des Verkaufs zu tragen gewesen.
Meine Frau geht einer Teilzeitbeschäftigung als Erzieherin nach (Nettoeinkommen: 960 Euro) und bemüht sich seit der Trennung bei ihrem Arbeitgeber um eine Ganztagsbeschäftigung, jedoch bis heute ohne Erfolg. Ein Arbeitgeberwechsel ist ebenfalls bei der Stellensituation im Kinderbetreuungsbereich und des Alters meiner Frau aussichtslos.
Mein Nettogehalt beträgt 2800 Euro; das Kindergeld erhalte ich, da das Kind von mir auch versorgt wird.(Wäsche, Kochen). Meine Frau kommt ihrer elterlichen Sorge mit immateriellen Dingen nach. Bei der Scheidung soll einvernehmlich ein gemeinschaftliches Sorgerecht veeinbart werden.
Wir haben uns über den Verlauf der Trennung gütlich einigen können und deshalb keinen Trennungsvertrag geschlossen und streben nun auch eine schnelle und einvernehmliche Scheidung an.
Da ein Jahr der Trennung vorüber ist und wir uns sicher sind, dass die Ehe keinen Bestand mehr hat und auch nicht mehr haben wird (meine Frau hat eine außereheliche Beziehung zu einem anderen, verheirateten Mann), möchten wir nunmehr die Scheidung einreichen, um klare Verhältnisse auch hinsichtlich zukünftiger Verpflichtungen zu schaffen und die Möglichkeit einer neuen ehelichen Partnerschaft zu eröffnen.
Meine Frau und ich wollen im Rahmen der Scheidung gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not, verzichten. Ein Ehevertrag oder Trennungsvertrag besteht jedoch noch nicht.
Das Haus soll im Interesse des gemeinschaftlichen Kindes Gemeineigentum bleiben. Bis zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt möchte meine Frau auch weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen bleiben. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres der Tochter soll entschieden werden, was mit dem Haus geschieht. Die Finanzierung des Hauses übernehme ich allein. Verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten werden geteilt. Auf eine gerichtliche Regelung kann verzichtet werden.
Müssen wir vor dem Stellen des Scheidungsantrages noch einen Ehevertrag oder Trennungsvertrag bezüglich des Verzichts auf gegenseitigen Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung abschließen?
Vermögensverhältnisse sind aus unserer Sicht gerichtlich nicht zu regeln.
Sind sie trotzdem Bestandteil des Scheidungsverfahrens?
Das Haus soll ja weiterhin zum Wohle des Kindes Gemeinschaftseigentum bleiben.
Wie könnte der Scheidungsablauf aussehen? Welche Schritte sind erforderlich, um eine schnelle, unbürokratische, einvernehmliche und kostengünstige Scheidung ohne gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen durchzubekommen?
Ehevertrag









