Antwort geschrieben am 09.02.2011 10:17:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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sofern eine notariellen Urkunde der dinglichen Einigung beigebracht wird, kann die Grundschuld auch für eine ausländische Firma eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.02.2011 10:37:36
Ist die notarielle Urkunde zwingend notwendig, oder kann Person P beim Grundbuchamt auch die Grundschuld für die Firma G eintragen lassen.
Ist die notarielle Urkunde zwingend notwendig, oder kann Person P beim Grundbuchamt auch die Grundschuld für die Firma G eintragen lassen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.02.2011 10:53:21
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Deutschland muss die Grundschuldbestellung notariell beglaubigt werden, so dass Sie ohne notarielle Urkunde keine Eintragung beim Grundbuchamt vornehmen lassen können.
Daher sollten Sie, wenn Sie diese Art der Sicherung abgeben wollen, einen Termin beim Notar vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Deutschland muss die Grundschuldbestellung notariell beglaubigt werden, so dass Sie ohne notarielle Urkunde keine Eintragung beim Grundbuchamt vornehmen lassen können.
Daher sollten Sie, wenn Sie diese Art der Sicherung abgeben wollen, einen Termin beim Notar vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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