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Frage geschrieben am 16.01.2012 13:36:27

Eintragung Schufa löschen

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 741
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von der ING Diba bank einen Eintrag bei der Schufa erhalten " Konto in Abwicklung mit einem Saldo von knapp 600 euro. Diese Eintragung erfolgte bereits zum Ende 2009 und ist noch offen.

Ich habe selbiges Konto aber bereits im Jahr 2008 per Einschreiben gekündigt. In diesem Einschreiben habe ich der ING Diba Bank ebenfalls einen einmaligen Lastschriftenauftrag von meinem neuen Konto erteilt.

Kurz nach absenden meiner Kündigung war ich für 2 Jahre beruflich im Ausland.

Ich habe der ING Diba bereits eine Kopie der Kündigung aus 2008 sowie den Einschreibenbeleg zukommen lassen. Gleiches wurde durch mich auch bei der Schufa eingereicht. Bislang weigert man sich aber ohne Angaben von Gründen, den falschen Eintrag zu löschen.

Ein weiteres Problem ist, das weitere Schuldzinsen etc angefallen sind, die den offenen Saldo massiv erhöht haben.

Hätte die Bank mein Konto wie verlangt ordnungsgemäß aufgelöst, hätten diese Kosten nie entstehen können. Ausserdem kann die Bank kein Konto kündigen, dass bereits 1 jahr zuvor durch den Kunden gekündigt wurde.


Was kann ich tun, worauf kann ich mich berufen ohne direkt ein Gerichtsverfahren anzustreben ? Mir ist sehr daran gelegen, dass der negative Eintrag zügig verschwindet, da ich auf eine saubere Schufa beruflich angewiesen bin und meine Zulassung so gefährdet wird.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 16.01.2012 14:49:29
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Da die SCHUFA die Löschung schon verweigert, muss man direkt gegen die IngDiba vorgehen. Die SCHUFA wird ohne Zustimmung ihres „Vertragspartners" nicht handeln.

Obwohl man die Legitimation und den Sinn der Institution SCHUFA stark anzweifeln darf, agiert dieses Unternehmen weiter und führt massenhaft falsche Einträge.

Wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass das Konto damals ordnungsgemäß gekündigt wurde, sind sämtliche Folgekosten von der IngDiba zu ersetzen.

Weiterhin hat die IngDiba der Löschung des Eintrags zuzustimmen.

Mit der schriftlichen Zustimmung der IngDiba muss dann die SCHUFA den Eintrag löschen.

Fraglich ist auch, ob bei Vertragsschluss mit der IngDiba überhaupt eine SCHUFA-Klausel wirksam vereinbart wurde.

Zunächst ist also mit der IngDiba zu klären, was im Rahmen der Kontokündigung schief gelaufen ist.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.01.2012 16:01:07

Wie kann ich in erfahrung bringen, ob diese Schufa Klausel wirksam vereinbart Wurde?

In meinem Kündigungsschreiben habe ich die ING Diba damals in 2008 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich gem §6 Abs 2 und §28 Abs 4 BDSG jedwede zukünftige weitergabe von Daten zu meiner person untersage. Auch habe ich verlangt, bereits übermittelte Daten an Dritte mit sofortiger wirkung zu sperren.

Dieser Bitte ist die Ing Diba wenn ich richtg verstehe ja auch nicht nachgekommen.

Folglich hätte die ING Diba der SCHUFA nicht mitteilen dürfen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.01.2012 16:08:10

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Haben Sie noch die Vertragsunterlagen der IngDiba? Dort müsste eine SCHUFA-Klausel eingearbeitet und unterschrieben sein - oder eben auch nicht.

In der Tat hätte die IngDiba die Daten nicht übermitteln dürfen.

Daher sollte man gegen die IngDiba - ggf. auch mit einer Strafanzeige - vorgehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Eintragung Schufa löschen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-16
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