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Frage geschrieben am 23.01.2008 18:16:00

Eintragung GmbH unter selber Firma wie Ltd.&Co KG

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2631
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir betreiben unter der Firmierung "Name A" eine Ltd. & Co KG. In Zukunft möchten wir den Betrieb unseres Gewerbes aber in einer GmbH fortführen, die ebenfalls unter dem Namen "Name A" firmieren soll.

Wir haben nun das Problem, dass wir natürlich die GmbH nicht zur Eintragung zum HRG unter dem Namen "Name A" anmelden können, während die Ltd. & Co KG noch unter diesem Namen angemeldet ist (§30 HGB). Grundbedingung ist für uns, dass die Ltd. & Co KG(möglicherweise unter anderem Namen?) noch mindestens bis zur Eintragung der GmbH ins HRG ebenfalls im HRG eingetragen bleibt.

Uns ist hierzu bisher nur die Lösung eingefallen, die Ltd. & Co KG in "Name B" umzufirmieren, die GmbH als "Name A" GmbH zur Eintragung anzumelden.

Was sind hier elegantere Lösungen?

Danke für Ihre Antwort,

Dirk


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Diese Antwort ist vom 24.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.01.2008 00:07:40
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst kommt ein Formwechsel der KG in die Rechtsform einer GmbH in Betracht, §§ 214 ff. UmwG.

Eine weitere Möglichkeit wäre u. a. die Verschmelzung (i. S. d. § 2 Nr. 1 UmwG) der KG auf die zunächst unter einer anderen Firma gegründete GmbH. Bei einer Verschmelzung gehen alle Aktiva und Passiva des übertragenden Rechtsträgers auf den übernehmenden Rechtsträger über. Der übertragende Rechtsträger erlischt, ohne dass es dafür einer Auflösung bedarf. Der übertragende Rechtsträger darf die Firma des übernehmenden Rechtsträgers grundsätzlich fortführen, § 18 UmwG.

Für eine weitergehende Beratung, welche Gestaltung sich für Ihre Zwecke insgesamt am besten eignen würde, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lehmann
Rechtsanwalt


info@ra-lehmann.eu


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