Eintrag im Führungszeugnis.....wie lange noch??? Bitte um Hilfe
16.05.2012 21:04
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Generelle Themen
Beantwortet von
Guten Abend....
ich habe folgenden Eintrag im Führungszeugnis:
06.09.2005 Amtsgericht E.
(R....) .......................
Rechtskräftig seit 06.09.2005
Datum der Tat: 12.05.2004
Tatbezeichnung: Scherer Bandendiebstahl in 3 Fällen, Beihilfe zur Urkundenfälschung in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren
Angewendete Vorschriften: STGB § 244 A ABS. 1, § 267 ABS. 1, § 281 ABS. 1, § 25 ABS. 2, § 27, § 52, § 53, § 56
2 Jahre Freiheitsstrafe
Bewährungszeit bis 05.09.2008
Strafe erlassen mit Wirkung vom 08.09.2008
Nun meine Frage.
Ab wann wird dieser Eintrag nicht mehr im Führungszeugnis angegeben????
Vielen Dank....
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Eintrag
Hilfe
16.05.2012 | 22:38
Antwort
von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
700 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie müssen unterscheiden zwischen dem Eintrag im Bundeszentralregister und dem, was im Führungszeugnis steht. Das Führungszeugnis enthält nur bestimmte Eintragungen aus dem Register.
Nach § 36 BZRG beginnt die Frist mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 I Nr. 4 BZRG). Das ist bei Ihnen der 6.9.2005. Nach § 34 I Nr. 2 BZRG beträgt für Ihre Verurteilung die Frist 5 Jahre.
Allerdings ist nach § 34 III noch die Dauer der Freiheitsstrafe zu addieren, so dass sich insgesamt 7 Jahre ergeben.
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen zitierte Tat der einzige Eintrag im Register ist, weil sonst etwas anderes gilt.
Die Verurteilung wird also nach dem 6.9.2012 in einem Führungszeugnis nicht mehr auftauchen.
Die Tilgungsfrist aus dem Bundeszentralregister selbst beträgt in Ihrem Fall 17 Jahre.
Wichtiger ist aber das, was im Führungszeugnis enthalten ist.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de
Nachfrage vom Fragesteller
16.05.2012 | 22:46
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Es war die einzige Dummheit in meinem Leben und es wird auch so bleiben. Ich habe nicht einmal Punkte in Flensburg.....
Könnten Sie es mir auch schriftlich in PDF Form per Mail zuschicken??
Der Hintergrund ist folgender.
Mein Arbeitgeber bräuchte eine Bestätigung zu diesem Eintrag, dass es im September gelöscht wird.
Gruß
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
16.05.2012 | 23:00
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihrem Wunsch komme ich gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt