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 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Eintrag im Führungszeugnis.....wie lange...

Eintrag im Führungszeugnis.....wie lange noch??? Bitte um Hilfe


16.05.2012 21:04 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler




Guten Abend....

ich habe folgenden Eintrag im Führungszeugnis:

06.09.2005 Amtsgericht E.
(R....) .......................
Rechtskräftig seit 06.09.2005
Datum der Tat: 12.05.2004
Tatbezeichnung: Scherer Bandendiebstahl in 3 Fällen, Beihilfe zur Urkundenfälschung in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren

Angewendete Vorschriften: STGB § 244 A ABS. 1, § 267 ABS. 1, § 281 ABS. 1, § 25 ABS. 2, § 27, § 52, § 53, § 56
2 Jahre Freiheitsstrafe
Bewährungszeit bis 05.09.2008
Strafe erlassen mit Wirkung vom 08.09.2008

Nun meine Frage.
Ab wann wird dieser Eintrag nicht mehr im Führungszeugnis angegeben????

Vielen Dank....
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema:
Eintrag Hilfe
16.05.2012 | 22:38

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
700 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Sie müssen unterscheiden zwischen dem Eintrag im Bundeszentralregister und dem, was im Führungszeugnis steht. Das Führungszeugnis enthält nur bestimmte Eintragungen aus dem Register.

Nach § 36 BZRG beginnt die Frist mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 I Nr. 4 BZRG). Das ist bei Ihnen der 6.9.2005. Nach § 34 I Nr. 2 BZRG beträgt für Ihre Verurteilung die Frist 5 Jahre.
Allerdings ist nach § 34 III noch die Dauer der Freiheitsstrafe zu addieren, so dass sich insgesamt 7 Jahre ergeben.
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen zitierte Tat der einzige Eintrag im Register ist, weil sonst etwas anderes gilt.

Die Verurteilung wird also nach dem 6.9.2012 in einem Führungszeugnis nicht mehr auftauchen.

Die Tilgungsfrist aus dem Bundeszentralregister selbst beträgt in Ihrem Fall 17 Jahre.
Wichtiger ist aber das, was im Führungszeugnis enthalten ist.




Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Nachfrage vom Fragesteller 16.05.2012 | 22:46

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Es war die einzige Dummheit in meinem Leben und es wird auch so bleiben. Ich habe nicht einmal Punkte in Flensburg.....
Könnten Sie es mir auch schriftlich in PDF Form per Mail zuschicken??
Der Hintergrund ist folgender.
Mein Arbeitgeber bräuchte eine Bestätigung zu diesem Eintrag, dass es im September gelöscht wird.

Gruß

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.05.2012 | 23:00

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihrem Wunsch komme ich gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Alfeld

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