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Frage geschrieben am 31.03.2011 16:34:18

Eintrag Führungszeugnis für Behörden Belegart "O" f. Immobilienmakler

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1253
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 118 weitere Antworten zum Thema Führungszeugnis.
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Oktober 2008 erhielt ich einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den ich auch akzeptierte. Den Strafbefehl erhielt ich, da ich im Jahr 2007 mehrere Male Cannabis über das Internet bestellt hatte und hierbei meine Kontoverbindung angegeben hatte. Dies ist bisher das einzige mal in meinem Leben, dass ich mit dem Gesetz oder Polizei in Konflikt gekommen bin.
Nun möchte ich Immobilienmakler werden und benötige hierzu ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O". Das "normale" Führungszeugnis hat keine Eintragung, dies habe ich mir vor einigen Wochen im Vorfeld schon beantragt.
Kann das Führungszeugnis der Belegart "O" trotzdem Eintragungen aus obigem Vorfall enthalten, die meiner Karriere als Immobilienmakler Schaden zufügen könnten?


Antwort geschrieben am 31.03.2011 17:40:37
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Die damalige Verurteilung findet wahrscheinlich auch in einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden keinen Niederschlag.

Die Weiterungen des FZ Belegart 0 finden Sie in § 32 Abs. 3 und 4 BZRG. Dies sind insbesondere Verurteilungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen wurden (Abs. 4) oder bei denen Ihre Schuldunfähigkeit festgestellt wurde bzw. Ihnen durch Urteil die Ausübung eines Gewerbes oder die Betreuung von Auszubildenden oder Jugendlichen untersagt worden ist (Abs. 3).

Sollte keiner dieser Punkte vorliegen, ist auch das behördliche FZ "sauber".

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Beste Grüße

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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58239 Schwerte
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Mail: ra.wandt@strafzettel.de
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