Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 118 weitere Antworten zum Thema Führungszeugnis.
Hallo,
ich habe die Möglichkeit zu einem Bewerbungsgespräch bei einer Behörde in Bayern. Soweit freut mich die Einladung. Leider wurde ich Ende 2006 wegen Körperverletzung und Beleidung zu 120 oder 150 Tagessätzen verurteilt. 2008 folgte noch eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung 3 Monate auf 3 Jahre. Diese Bewährungszeit ist Anfang diesen Jahres abgelaufen. Was steht davon noch im Behördenführungszeugnis? Kann ich dadurch die Bewerbung gleich absagen? Es sind immerhin 800 km zu dem Bewerbungsort.
Antwort geschrieben am 28.11.2011 13:36:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
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schönen guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Unterscheiden müssen Sie zum einen Eintragungen im Bundeszentralregister und zum anderen Eintragungen im Führungszeugnis. Diese sind oft deckungsgleich, aber nicht alles was ins Bundeszentralregister eingetragen wird, wird auch in ein Führungszeugnis eingetragen.
Letzteres wird regelmäßig, wie in Ihrem Fall möglich, bei Bewerbungen eingesehen.
Nach § 32 Abs. 1 BZRG werden in ein Führungszeugnis Verurteilungen eingetragen. Von dieser Regel macht der Abs. 2 einige Ausnahmen, welche hier jedoch nicht einschlägig sind, so dass ich davon ausgehe, dass beide Verurteilungen eingetragen wurden.
Nach § 33 Abs. 1 BZRG werden nach Ablauf einer gewissen Frist Verurteilungen nicht mehr aufgenommen und sind dann entsprechend auch nicht mehr ersichtlich.
Die Frist bestimmt sich nach § 34 BZRG. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 a beträgt die Frist, für Geldstrafen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten, drei Jahre.
Die Frist beginnt nach § 36 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils.
Je nach Datum des Urteils ( Sie schreiben Anfang 2008 ) müssten nunmehr keinerlei Eintragungen mehr im Führungszeugnis vorhanden sein.
Um sicher zu sein, können Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt einen Antrag auf Auskunft über vorhandene Eintragungen stellen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und einen ersten Überblick über die rechtliche Lage gegeben.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Gärtner und Kerkmann Rechtsanwälte (GbR)
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Homepage: www.gaertner-kerkmann.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.11.2011 15:10:47
Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Wie lange dauert ein Antrag auf Auskunft üblicherweise? Der Termin wäre schon diese Woche.
MfG
Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Wie lange dauert ein Antrag auf Auskunft üblicherweise? Der Termin wäre schon diese Woche.
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.11.2011 15:33:54
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sofern Sie sich das Führungszeugnis zu schicken lassen, dauert dies meist 10-14 Tage und kostet 13 Euro.
Vielleicht hilft Ihnen ja auch der folgende Link weiter:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/Fragen__node.html?__nnn=true#doc257952bodyText5
Dort werden noch zahlreiche andere Fragen beantwortet.
Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bewerbungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sofern Sie sich das Führungszeugnis zu schicken lassen, dauert dies meist 10-14 Tage und kostet 13 Euro.
Vielleicht hilft Ihnen ja auch der folgende Link weiter:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/Fragen__node.html?__nnn=true#doc257952bodyText5
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Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bewerbungsgespräch.
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Kerkmann
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