Einstweilige Verfügung / Räumungsklage
| 21.07.2011 00:06 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Florian Weiss
| in unter 2 Stunden
Im August letzten Jahres habe ich ein renovierungsbedürftiges Haus gekauft. Mein damaliger Freund hat vorgeschlagen mir beim Ausbau behilflich zu sein. Wir bewohnten zusammen das Untergeschoss, er wollte im Erdgeschoss mit den Arbeiten zu Weihnachten fertig werden. Im November kriselte es zwischen uns und ich vermietete an Ihn die Untergeschosswohnung da ich in der Annahme war zu Weihnachten wäre die Erdgeschosswohnung fertiggestellt. Arbeiter die ich schickte verwies er aus dem Haus da er der Meinung war es sei "seine Baustelle". Es wurde Ende Januar und ich hatte kein Interesse mehr an einer Beziehung zu Ihm und je offenkundiger ich dies mitteilte um so mehr verbarikatierte er sich in "meiner Wohnung" bis er mich einmal ganz ausschloss.
Ich konnte mir Zugang zu meiner Wohnung im Haus mittels Einsweiliger Verfügung beschaffen.
Er hat dagegen Einspruch eingelegt, eine Verhandlung findet demnächst statt.
Er verlangt für seine Arbeit im Haus Geld.
Ich habe Ihm seine Wohnung bereits Ende Januar gekündigt und eine Räumungsklage gegen Ihn habe ich auch eingeleitet. Er belästigt mich laufend und aktzeptiert nicht dass ich mich von Ihm getrennt habe.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
Verfügung Einstweilige
Verfügung Einstweilige









